Sitzung: 23.10.2008 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere
Bauaufsichtsbehörde, die Voranfrage zur Errichtung einer Anlage zur
Windenergiegewinnung auf dem Flurstücke 125/1 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch
aus bauplanungsrechtlicher Sicht im Bereich der Flächen für Nebenanlagen,
Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen nur zuzustimmen, wenn sie der
Eigenversorgung des Hotels dient.
Damit ist die
Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Festlegungen des VE-Planes Nr. 6 gegeben.