Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, die Voranfrage zur Errichtung einer Anlage zur Windenergiegewinnung auf dem Flurstücke 125/1 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch aus bauplanungsrechtlicher Sicht im Bereich der Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen nur zuzustimmen, wenn sie der Eigenversorgung des Hotels dient.

Damit ist die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Festlegungen des VE-Planes Nr. 6 gegeben.