Sitzung: 07.10.2008 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: 3
1. Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Mönchhagen hebt den Kostenspaltungsbeschluss VBA/273/580/2008/GMÖ
- „Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt zur
Abrechnung des ausgebauten Teilabschnittes der Anlage Unterdorf einen Abschnitt
zu bilden.
Die Möglichkeit der
Abschnittsbildung ist im § 4 (2) der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde
Mönchhagen vom 27.05.2003 geregelt. Der Abschnitt wird wie folgt definiert:
Der abzurechnende
Abschnitt beginnt an der Zufahrt zum Parkplatz Grundstück Transitstraße 22 c
(Bäcker), Flurstück 63/12 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen und endet im
Mündungsbereich des Ibenweges, in Höhe des Flurstückes 53/137 der Flur 2 Gemarkung
Mönchhagen“.
vom 17.06.2008 auf.
und
2. Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Mönchhagen beschließt zur Abrechnung des ausgebauten Teilabschnittes der Anlage
Unterdorf einen Abschnitt zu bilden.
Die Möglichkeit der
Abschnittsbildung ist im § 4 (2) der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde
Mönchhagen vom 27.05.2003 geregelt. Der Abschnitt wird wie folgt definiert:
Der abzurechnende
Abschnitt beginnt an der Zufahrt zum Parkplatz Grundstück Transitstraße 22 c
(Bäcker), Flurstück 63/12 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen und endet im
Mündungsbereich des Ibenweges, in Höhe des Flurstückes 53/137 der Flur 2
Gemarkung Mönchhagen. Mit dem Kostenspaltungsbeschluss wird außerdem die
Stichstraße zum Grundstück Transitstraße 20, belegen auf dem Flurstück 61/2 der
Flur 2 Gemarkung Mönchhagen, abgespalten.