Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: 3

1. Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen hebt den Kostenspaltungsbeschluss VBA/273/580/2008/GMÖ

 

-          „Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt zur Abrechnung des ausgebauten Teilabschnittes der Anlage Unterdorf einen Abschnitt zu bilden.

Die Möglichkeit der Abschnittsbildung ist im § 4 (2) der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Mönchhagen vom 27.05.2003 geregelt. Der Abschnitt wird wie folgt definiert:

Der abzurechnende Abschnitt beginnt an der Zufahrt zum Parkplatz Grundstück Transitstraße 22 c (Bäcker), Flurstück 63/12 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen und endet im Mündungsbereich des Ibenweges, in Höhe des Flurstückes 53/137 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen“.

 

vom 17.06.2008 auf.

 

und

 

2. Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt zur Abrechnung des ausgebauten Teilabschnittes der Anlage Unterdorf einen Abschnitt zu bilden.

Die Möglichkeit der Abschnittsbildung ist im § 4 (2) der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Mönchhagen vom 27.05.2003 geregelt. Der Abschnitt wird wie folgt definiert:

Der abzurechnende Abschnitt beginnt an der Zufahrt zum Parkplatz Grundstück Transitstraße 22 c (Bäcker), Flurstück 63/12 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen und endet im Mündungsbereich des Ibenweges, in Höhe des Flurstückes 53/137 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen. Mit dem Kostenspaltungsbeschluss wird außerdem die Stichstraße zum Grundstück Transitstraße 20, belegen auf dem Flurstück 61/2 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen, abgespalten.