Sitzung: 07.10.2008 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -
Herr Stein stellt den
Antrag , vom Beschlussvorschlag der Verwaltung den ersten Satz zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 11
davon anwesend: 7
Zustimmung: 4
Ablehnung: 2
Enthaltung: 1
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Mönchhagen erteilt Belastungsvollmacht und stimmt einer Eintragung einer
Grundschuld bis zu einer Höhe von 300.000,00 € mit Zinsen bis zu 20 % p.a. und
einer einmaligen Nebenleistung bis zu 10 % des Grundschuldbetrages –lastend auf
dem kaufgegenständlichen Grundstück- zu.
Die Eintragung einer
Grundschuld über 300.000,00 € bedarf eines gesonderten Beschlusses der
Gemeindevertretung.
In der
Grundschuldbestellungsurkunde ist sicher zu stellen, dass die Gemeinde im
Zusammenhang mit der Grundschuldbestellung keinerlei Zahlungsverpflichtungen
übernimmt. Der Käufer hat sich zu verpflichten, die Gemeinde von allen Kosten
und sonstigen Folgen der Grundschuldbestellung freizustellen.
Die mit der Durchführung
des Grundstückskaufvertrages entstehenden Kosten sowie die Kosten für die
Grundschuldbestellung sind vom Käufer zu tragen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 11
davon anwesend: 7
Zustimmung: 7
Ablehnung: -
Enthaltung: -