Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -

Herr Stein stellt den Antrag , vom Beschlussvorschlag der Verwaltung den ersten Satz zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:     11

davon anwesend:                              7

Zustimmung:                                      4

Ablehnung:                                         2

Enthaltung:                                         1

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen erteilt Belastungsvollmacht und stimmt einer Eintragung einer Grundschuld bis zu einer Höhe von 300.000,00 € mit Zinsen bis zu 20 % p.a. und einer einmaligen Nebenleistung bis zu 10 % des Grundschuldbetrages –lastend auf dem kaufgegenständlichen Grundstück- zu.

Die Eintragung einer Grundschuld über 300.000,00 € bedarf eines gesonderten Beschlusses der Gemeindevertretung.

In der Grundschuldbestellungsurkunde ist sicher zu stellen, dass die Gemeinde im Zusammenhang mit der Grundschuldbestellung keinerlei Zahlungsverpflichtungen übernimmt. Der Käufer hat sich zu verpflichten, die Gemeinde von allen Kosten und sonstigen Folgen der Grundschuldbestellung freizustellen.

 

Die mit der Durchführung des Grundstückskaufvertrages entstehenden Kosten sowie die Kosten für die Grundschuldbestellung sind vom Käufer zu tragen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:     11

davon anwesend:                              7

Zustimmung:                                      7

Ablehnung:                                         -

Enthaltung:                                         -