Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen lehnt den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 1. 2 „Ibenhorst“ für die Errichtung einer Feuerstelle bzw. Grillplatz auf einer Teilfläche des Ausgleichsgrüns, Teilfläche des Flurstücke 135/111 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen ab, da die Grundzüge der Planung berührt werden und der Tatbestand für eine Befreiung nach § 31 BauGB planungsrechtlich nicht gegeben ist.