Sitzung: 07.10.2008 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36
BauGB, der Voranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses und Garage auf dem
Flurstück 59/5 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht
nach § 35(2) BauGB zu.
und
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Mönchhagen beschließt für den Bereich Unterdorf 28 a bis 32 eine
Außenbereichssatzung aufzustellen, wenn der Gemeinde für das Verfahren keine
Kosten entstehen.
Dieser Beschluss ist kein
Aufstellungsbeschluss für eine Außenbereichssatzung.
Die Kostenübernahme hat durch den Grundstückseigentümer zu erfolgen.