Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses und Garage auf dem Flurstück 59/5 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35(2) BauGB zu.

 

und

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt für den Bereich Unterdorf 28 a bis 32 eine Außenbereichssatzung aufzustellen, wenn der Gemeinde für das Verfahren keine Kosten entstehen.

Dieser Beschluss ist kein Aufstellungsbeschluss für eine Außenbereichssatzung.

 

Die Kostenübernahme hat durch den Grundstückseigentümer zu erfolgen.