Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die Voranfrage zur Sanierung des vorhandenen Wohnhauses, Aufstockung und Sanierung der vorhandenen Mehrzweckgebäude und Umnutzung als Pensions- bzw. Ferienwohnanlage auf dem Flurstück 141 der Flur 1 Gemarkung Häschendorf aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB ab, da das Vorhaben dem Flächennutzungsplan als öffentlichem Belang widerspricht.

Die Erschließung ist nicht gesichert, da sich das Zuwegungsflurstück 142 der Flur 1 Gemarkung Häschendorf im Eigentum Dritter befindet.