Sitzung: 07.10.2008 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Mönchhagen beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere
Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, den Bauantrag zur Errichtung einer Sauna
zur privaten Nutzung auf dem Flurstück 64/1 der Flur 1 Gemarkung Häschendorf
aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB abzulehnen.
Das Gebäude der Sauna
ist auf Grund seiner Größenordnung nicht mehr als untergeordnetes Nebengebäude
gem. § 14 BauNVO einzustufen und damit gem. § 23 BauNVO außerhalb der Baugrenze
der Innenbereichssatzung für die Ortslage Häschendorf unzulässig.
Des Weiteren könnte die
Betreibung des geplanten Kamins auf Grund der Höhe des Schornsteines zu
Belästigungen der Nachbarn führen.