Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, den Bauantrag zur Errichtung einer Sauna zur privaten Nutzung auf dem Flurstück 64/1 der Flur 1 Gemarkung Häschendorf aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB abzulehnen.

Das Gebäude der Sauna ist auf Grund seiner Größenordnung nicht mehr als untergeordnetes Nebengebäude gem. § 14 BauNVO einzustufen und damit gem. § 23 BauNVO außerhalb der Baugrenze der Innenbereichssatzung für die Ortslage Häschendorf unzulässig.

Des Weiteren könnte die Betreibung des geplanten Kamins auf Grund der Höhe des Schornsteines zu Belästigungen der Nachbarn führen.