Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Errichtung eines Doppelhauses nach Abriss eines Pensionsgebäudes auf dem Flurstück 6/11 der Flur 3 Gemarkung Bentwisch aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB unter der Bedingung der Einhaltung der Festsetzungen des Flächennutzungsplanes und dem Hinweis auf die vorhandenen Lärmimmissionen durch die DB AG zu.

Auf die Einhaltung der Festsetzungen der Gestaltungssatzung wird hingewiesen.