Sitzung: 28.08.2008 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Bentwisch stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde
nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Errichtung eines Doppelhauses nach Abriss
eines Pensionsgebäudes auf dem Flurstück 6/11 der Flur 3 Gemarkung Bentwisch
aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB unter der Bedingung der
Einhaltung der Festsetzungen des Flächennutzungsplanes und dem Hinweis auf die
vorhandenen Lärmimmissionen durch die DB AG zu.
Auf die Einhaltung der
Festsetzungen der Gestaltungssatzung wird hingewiesen.