Sitzung: 05.08.2008 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltung: 1
Beschluss:
Die Gemeinde Mönchhagen
beschließt im Rahmen der Beteiligung durch das Landesamt für Straßenbau und
Verkehr Mecklenburg-Vorpommern zum Planfeststellungsverfahren: Neubau des
Radweges an der Bundesstraße 105 von Mönchhagen bis zum Abzweig Purkshof,
Abschnitt 500, km 0,763 bis Abschnitt 500, km 2,103 folgende
Stellungnahme abzugeben:
1. Umverlegung Bushaltestelle inkl. Umsetzung Buswartehaus
Bei der Bushaltestelle handelt es sich außer um eine Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs auch um eine Schülerbushaltstelle (nur Ausstieg). Für die Kinder muss ein gefahrloses Entfernen von der Ausstiegsstelle bis zum vorhandenen Gehweg gewährleistet werden. Für die anderen Fahrgäste gilt dies zusätzlich für das Erreichen der Haltestelle. Eventuell kann dies über eine Beschilderung (Fußgänger/Radfahrer) oder Markierungen realisiert werden.
Hinsichtlich der Erfordernisse für die Gestaltung der Schülerbushaltestelle setzen Sie sich bitte mit dem Schulverwaltung des Landkreises Bad Doberan, SG Schülerbeförderung Herrn Schöne, Tel.: 038203/60260 in Verbindung.
Des Weiteren wird seitens der Gemeinde eine Beleuchtung bis zur Haltestelle (nicht nur für den Schülerverkehr) gefordert, da sich die Haltestelle nunmehr außerhalb der Bebauung befindet.
2. Bebauungsplan Nr. 3.2 der Gemeinde Mönchhagen
In Höhe der Shell Tankstelle westlich der B 105 liegt
das Bebauungsplangebiet Nr. 3.2 für das Gewerbegebiet der Gemeinde Mönchhagen.
Der Bebauungsplan sieht in diesem Bereich eine Anbindung an die Bundesstraße
vor. Der Bebauungsplan ist am 02.03.1999 in Kraft getreten.
Durch den Vorhabenträger des Radwegebaus ist bei
Ausbau der Anbindung des B-Plangebietes an die Bundesstraße der Radweg inkl.
der Nebenanlagen entsprechend anzupassen. In der Anlage legen wir einen Auszug
aus dem Bebauungsplan bei.
3. Umsetzung der vorhandene Werbeschilder
Für die Werbeanlagen liegen Baugenehmigungen vor. Die einzelnen Standorte wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch den Landkreis Bad Doberan mit allen betroffenen Behörden abgestimmt. Hier muss eine entsprechende Benachrichtigung der Veränderung an die Genehmigungsbehörde erfolgen.
4. Schließung der Zufahrt zum Flurstück 56/3 der Flur
2 Gemarkung Mönchhagen
Mit der Schließung der Zufahrt hat das Flurstück keine
verkehrliche Anbindung mehr. Wie wird die weitere Erschließung des Flurstückes
durch den Vorhabenträger gesichert?
Die Gemeinde Mönchhagen fordert Sie auf, die Belange der
Gemeinde bei der weiteren Planung zu berücksichtigen und einzuarbeiten.