Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Die Gemeinde Mönchhagen beschließt im Rahmen der Beteiligung durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern zum Planfeststellungsverfahren: Neubau des Radweges an der Bundesstraße 105 von Mönchhagen bis zum Abzweig Purkshof, Abschnitt 500, km 0,763 bis Abschnitt 500, km 2,103 folgende Stellungnahme abzugeben:

 

1. Umverlegung Bushaltestelle inkl. Umsetzung Buswartehaus

Bei der Bushaltestelle handelt es sich außer um eine Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs auch um eine Schülerbushaltstelle (nur Ausstieg). Für die Kinder muss ein gefahrloses Entfernen von der Ausstiegsstelle bis zum vorhandenen Gehweg gewährleistet werden. Für die anderen Fahrgäste gilt dies zusätzlich für das Erreichen der Haltestelle. Eventuell kann dies über eine Beschilderung (Fußgänger/Radfahrer) oder Markierungen realisiert werden.

Hinsichtlich der Erfordernisse für die Gestaltung der Schülerbushaltestelle setzen Sie sich bitte mit dem Schulverwaltung des Landkreises Bad Doberan, SG Schülerbeförderung Herrn Schöne, Tel.: 038203/60260 in Verbindung.

Des Weiteren wird seitens der Gemeinde eine Beleuchtung bis zur Haltestelle (nicht nur für den Schülerverkehr) gefordert, da sich die Haltestelle nunmehr außerhalb der Bebauung befindet.

 

2. Bebauungsplan Nr. 3.2 der Gemeinde Mönchhagen

In Höhe der Shell Tankstelle westlich der B 105 liegt das Bebauungsplangebiet Nr. 3.2 für das Gewerbegebiet der Gemeinde Mönchhagen. Der Bebauungsplan sieht in diesem Bereich eine Anbindung an die Bundesstraße vor. Der Bebauungsplan ist am 02.03.1999 in Kraft getreten.

Durch den Vorhabenträger des Radwegebaus ist bei Ausbau der Anbindung des B-Plangebietes an die Bundesstraße der Radweg inkl. der Nebenanlagen entsprechend anzupassen. In der Anlage legen wir einen Auszug aus dem Bebauungsplan bei.

 

3. Umsetzung der vorhandene Werbeschilder

Für die Werbeanlagen liegen Baugenehmigungen vor. Die einzelnen Standorte wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch den Landkreis Bad Doberan mit allen betroffenen Behörden abgestimmt. Hier muss eine entsprechende Benachrichtigung der Veränderung an die Genehmigungsbehörde erfolgen.

 

4. Schließung der Zufahrt zum Flurstück 56/3 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen

Mit der Schließung der Zufahrt hat das Flurstück keine verkehrliche Anbindung mehr. Wie wird die weitere Erschließung des Flurstückes durch den Vorhabenträger gesichert?

 

Die Gemeinde Mönchhagen fordert Sie auf, die Belange der Gemeinde bei der weiteren Planung zu berücksichtigen und einzuarbeiten.