Sitzung: 05.08.2008 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Mönchhagen stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere
Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Errichtung eines
Einfamilienhauses nebst Garage auf einer Telfläche des Flurstückes 59/9 der
Flur 1 Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht zu.
Die Gemeinde Mönchhagen
sieht keine Gefahr der Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung. Das
Grundstück ist voll erschließbar. Unvorhersehbare infrastrukturelle Kosten
entstehen der Gemeinde daraus nicht.
Die Gemeinde Mönchhagen
hat sich in vielen Jahrzehnten zwischen den ehemaligen Höfen durch Bebauung zu
einem geschlossenen Ort entwickelt. Diese Entwicklung ist nicht unnatürlich und
sollte so weiter gehen können.
Die Ortslage bis zum Hof
Köhler -Rasch soll sich weiter geschlossen entwickeln können und zum Wohle der
Gemeinde die vorhandene Infrastruktur nutzen („Straßendorf“).