Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses nebst Garage auf einer Telfläche des Flurstückes 59/9 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht zu.

 

Die Gemeinde Mönchhagen sieht keine Gefahr der Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung. Das Grundstück ist voll erschließbar. Unvorhersehbare infrastrukturelle Kosten entstehen der Gemeinde daraus nicht.

Die Gemeinde Mönchhagen hat sich in vielen Jahrzehnten zwischen den ehemaligen Höfen durch Bebauung zu einem geschlossenen Ort entwickelt. Diese Entwicklung ist nicht unnatürlich und sollte so weiter gehen können.

Die Ortslage bis zum Hof Köhler -Rasch soll sich weiter geschlossen entwickeln können und zum Wohle der Gemeinde die vorhandene Infrastruktur nutzen („Straßendorf“).