Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt den folgenden Satzungsbeschluss zur

4. Änderung des B-Plans Nr. 1, Wohngebiet „Holtrand“ südlich des Meiershausstelle Weges und westlich des Lindenweges, betreffend die Fläche westlich des Katenteiches:

 

 

1.

Die zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans in der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

keine Anregungen oder Bedenken von:

 

 

1

LK Bad Doberan, Planungsamt

 

2

Eurawasser Nord GmbH

 

6

WWAV

 

7

AWZV Körkwitz

 

8

WBV „Untere Warnow Küste“

 

 

Anregungen von: (siehe Anlage)

 

 

1

LK Bad Doberan, Immissions- und Bodenschutz

 

1

LK Bad Doberan, untere Abfallbehörde

 

1

LK Bad Doberan, untere Wasserbehörde

 

1

LK Bad Doberan, UNB

 

3

Deutsche Telekom

 

4

E.ON edis AG

 

5

E.ON Hanse AG

 

2.

Die Behandlung der Anregungen ist dem Beschluss als Anlage, bestehend aus 12 Seiten, beigefügt und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

3.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen  vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

4.

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) beschließt die Gemeindevertretung die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 für das Wohngebiet „Holtrand“, südlich des Meiershausstelle Weges und westlich des Lindenweges, betreffend die Fläche westlich des Katenteiches, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

5.

Die Begründung wird gebilligt.