Sitzung: 17.06.2008 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Mönchhagen beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere
Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Überschreitung der
zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) von 0, 25 auf 0,39 – 0, 41 durch die geplante
Errichtung einer Garage auf dem Flurstück 135/45 der Flur 1 Gemarkung
Mönchhagen aus Gründen der Gleichbehandlung bis max. 0,39 zuzustimmen, mit der
Bedingung 0,41 zu streichen.