Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) von 0, 25 auf 0,39 – 0, 41 durch die geplante Errichtung einer Garage auf dem Flurstück 135/45 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen aus Gründen der Gleichbehandlung bis max. 0,39 zuzustimmen, mit der Bedingung 0,41 zu streichen.