Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt den Planungsauftrag für den Abbruch der Fußgängerbrücke über die Bahnstrecke Rostock Stralsund in Höhe Häschendorf ohne Fundamente an die PLASS Ingenieure aus Rostock zu erteilen.

Die Finanzierung der Planungskosten in Höhe von 12.738,95 € sind in der Haushaltsstelle 63000 94030 gesichert.

Für den Abbruch ist ein Antrag auf Sonderbedarfszuweisung beim Innenministerium zu stellen. Wird der Antrag abgelehnt, beschließt die Gemeindevertretung den Abbruch des Oberbaus der Brücke ohne Fördermittel zu realisieren. Die Fundamente werden im Rahmen des Streckenausbaus der Bahnstrecke Rostock Stralsund zurückgebaut.

Die Kosten für den Abbruch der Fußgängerbrücke in Höhe von 57 T€ werden in den Haushalt 2009 eingestellt.

 

Die Gemeinde Mönchhagen beschließt hinsichtlich des Abbruchs der Fundamente, die folgende Vereinbarung mit der DB AG, abzuschließen.

 

 Vereinbarung zur Baumaßnahme: Rückbau der Fußgängerbrücke über die Bahnstrecke 6322, Rostock – Stralsund, Bahn-km 62,8 bei Mönchhagen

 

zwischen der  Gemeinde Mönchhagen

über

Amt Rostocker Heide

Eichenallee 20
18182 Gelbensande

- nachstehend Gemeinde genannt -

 

und der

 

DB Netz AG, Niederlassung Ost

Örtl. Betriebsdurchführung Schwerin

Eckdrift 116

19053 Schwerin

- nachstehend DB Netz AG genannt -

 

wird folgende Vereinbarung getroffen:

 

Betreff: Verbleib der Fundamente zwischen den Gleisen der DB Netz AG bis zu einem Rückbau im Zuge des Streckenausbaues der Strecke 6322 zu einem späteren Zeitpunkt

 

(1) Gegenstand der Vereinbarung

Der geplante Abbruch der Fußgängerbrücke über die Gleise der DB Netz AG bei Mönchhagen beinhaltet einen vollständigen Rückbau der Stahlkonstruktion einschließlich der vorhandenen Fundamente zwischen den Gleisen.

Im Interesse einer Minimierung der Störungen des Bahnbetriebes und zur Kostenreduzierung erfolgt der Rückbau der Fundamente zu einem späteren Zeitpunkt im Zuge des geplanten Streckenausbaus der Strecke Rostock – Stralsund (Baumaßnahme der DB Netz AG).

 

(2) Baulast

Die Baulastträgerschaft verbleibt bis zum vollständigen Rückbau der Fundamente bei der Gemeinde.

 

(3) Kosten  

Die Kosten für den Rückbau der Fundamente werden von der Gemeinde getragen.

 

(4) Sonstiges

Die Gemeinde wird durch die DB Netz AG ein Jahr vor Baubeginn über den Beginn der Baumaßnahmen für den Streckenausbau der Strecke Rostock – Stralsund informiert, um die erforderlichen Planungs- und Vorleistungen für den Rückbau der Fundamente durchführen zu können. 

 

Für die Gemeinde:                                            Für die DB Netz AG:

 

Mönchhagen, den ..................                          Schwerin, den ..................

 

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Bürgermeister                                                      Vertreter der DB Netz AG