Sitzung: 17.06.2008 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Mönchhagen beschließt den Planungsauftrag für den Abbruch der Fußgängerbrücke
über die Bahnstrecke Rostock Stralsund in Höhe Häschendorf ohne Fundamente an
die PLASS Ingenieure aus Rostock zu erteilen.
Die Finanzierung der
Planungskosten in Höhe von 12.738,95 € sind in der Haushaltsstelle 63000 94030
gesichert.
Für den Abbruch ist ein
Antrag auf Sonderbedarfszuweisung beim Innenministerium zu stellen. Wird der
Antrag abgelehnt, beschließt die Gemeindevertretung den Abbruch des Oberbaus
der Brücke ohne Fördermittel zu realisieren. Die Fundamente werden im Rahmen
des Streckenausbaus der Bahnstrecke Rostock Stralsund zurückgebaut.
Die Kosten für den
Abbruch der Fußgängerbrücke in Höhe von 57 T€ werden in den Haushalt 2009
eingestellt.
Die Gemeinde Mönchhagen
beschließt hinsichtlich des Abbruchs der Fundamente, die folgende Vereinbarung
mit der DB AG, abzuschließen.
Vereinbarung zur Baumaßnahme: Rückbau der Fußgängerbrücke
über die Bahnstrecke 6322, Rostock – Stralsund, Bahn-km 62,8 bei Mönchhagen
zwischen der Gemeinde Mönchhagen
über
Amt Rostocker Heide
Eichenallee 20
18182 Gelbensande
- nachstehend Gemeinde
genannt -
und der
DB Netz AG, Niederlassung Ost
Örtl. Betriebsdurchführung Schwerin
Eckdrift 116
19053 Schwerin
- nachstehend DB Netz AG
genannt -
wird
folgende Vereinbarung getroffen:
Betreff: Verbleib der Fundamente zwischen den Gleisen der DB
Netz AG bis zu einem Rückbau im Zuge des Streckenausbaues der Strecke 6322 zu
einem späteren Zeitpunkt
(1) Gegenstand der Vereinbarung
Der geplante Abbruch der Fußgängerbrücke über die Gleise der
DB Netz AG bei Mönchhagen beinhaltet einen vollständigen Rückbau der
Stahlkonstruktion einschließlich der vorhandenen Fundamente zwischen den
Gleisen.
Im Interesse einer Minimierung der Störungen des
Bahnbetriebes und zur Kostenreduzierung erfolgt der Rückbau der Fundamente zu
einem späteren Zeitpunkt im Zuge des geplanten Streckenausbaus der Strecke
Rostock – Stralsund (Baumaßnahme der DB Netz AG).
(2) Baulast
Die Baulastträgerschaft verbleibt bis zum vollständigen
Rückbau der Fundamente bei der Gemeinde.
(3) Kosten
Die Kosten für den Rückbau der Fundamente werden von der
Gemeinde getragen.
(4) Sonstiges
Die Gemeinde wird durch die DB Netz AG ein Jahr vor
Baubeginn über den Beginn der Baumaßnahmen für den Streckenausbau der Strecke
Rostock – Stralsund informiert, um die erforderlichen Planungs- und Vorleistungen
für den Rückbau der Fundamente durchführen zu können.
Für die Gemeinde: Für
die DB Netz AG:
Mönchhagen, den .................. Schwerin, den ..................
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Bürgermeister Vertreter der DB Netz AG