Sitzung: 17.06.2008 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Mönchhagen beschließt zur Abrechnung des ausgebauten Teilabschnittes der Anlage
Unterdorf einen Abschnitt zu bilden.
Die Möglichkeit der
Abschnittsbildung ist im § 4 (2) der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde
Mönchhagen vom 27.05.2003 geregelt.
Der Abschnitt wird wie
folgt definiert:
Der abzurechnende
Abschnitt beginnt an der Zufahrt zum Parkplatz Grundstück Transitstraße 22 c
(Bäcker), Flurstück 63/12 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen und endet im
Mündungsbereich des Ibenweges, in Höhe des Flurstück 53/137 der Flur 2
Gemarkung Mönchhagen.