Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt zur Abrechnung des ausgebauten Teilabschnittes der Anlage Unterdorf einen Abschnitt zu bilden.

Die Möglichkeit der Abschnittsbildung ist im § 4 (2) der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Mönchhagen vom 27.05.2003 geregelt.

Der Abschnitt wird wie folgt definiert:

Der abzurechnende Abschnitt beginnt an der Zufahrt zum Parkplatz Grundstück Transitstraße 22 c (Bäcker), Flurstück 63/12 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen und endet im Mündungsbereich des Ibenweges, in Höhe des Flurstück 53/137 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen.