Sitzung: 26.06.2008 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: -, Enthaltung: -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Bentwisch bestätigt den vom Amt Rostocker Heide erarbeiteten Lärmaktionsplan.
Finanzielle Mittel für
lärmmindernde Maßnahmen können durch die Gemeinde mittelfristig nicht zur
Verfügung gestellt werden.
Auf die Durchführung
einer Einwohnerversammlung wird verzichtet, da durch die Gemeinde keine eigenen
lärmmindernden Maßnahmen durchgeführt werden können. Die Bürger sind ortsüblich
über den beschlossenen Lärmaktionsplan zu informieren.
Aktionsplan gem. §
47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
der Gemeinde
Bentwisch vom 26.06.2008
1. Allgemeines
1.1 Beschreibung
der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder
Großflughäfen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind
Zum Amt Rostocker Heide gehören die Gemeinden Bentwisch, Blankenhagen, Gelbensande, Mönchhagen und Rövershagen. Außer der Gemeinde Blankenhagen gehören alle anderen Gemeinden zum Stadtumlandraum der Hansestadt Rostock. Die Gemeinden sind überwiegend ländlich geprägt. Nur die Gemeinde Bentwisch verfügt über ein großes Gewerbegebiet.
Die Fläche des Amtes umfasst 8.900 ha und im Amt wohnen 8.735 Einwohner.
Das Untersuchungsgebiet Rostocker Heide wird im Süden von der in Richtung NW/SO verlaufenden Bundesautobahn BAB A 19 Rostock-Wittstock tangiert. Als Zu- bzw. Abfahrt zur A 19 dient die Autobahnanschlussstelle Rostock-Ost über die Bundesstraße B 105 im Bereich Bentwisch. Als Hauptverkehrsader verläuft die Bundesstraße B 105 in Richtung SW/NO (Rostock-Stralsund) durch das Amtsgebiet Rostocker Heide und führt durch die Gemeinden Bentwisch, Mönchhagen, Rövershagen und Gelbensande. Neben der Bundesstraße B 105 bilden die Landesstraßen L 22 (Rostock – Graal-Müritz), L 221 (Rövershagen – L 22), L 182 (Bentwisch – Mandelshagen) sowie die Kreisstraßen K 16 (B 105 – Klein Kussewitz), K 17 (Rövershagen – Blankenhagen), K 18 (K 17 – L 182), K 20 (Gelbensande – Blankenhagen – L 182) und K 42 (Neu Hinrichsdorf – Bentwisch) das Grundgerüst des Straßenhauptnetzes. Dazu kommen noch jene sogenannte Sammelstraßen, welche zur Erschließung derjenigen Wohngebiete, Gewerbegebiete, Sondergebiete und sonstiger Amtsbereiche dienen, die nicht durch die Ortsdurchfahrten der oben genannten überörtlich klassifizierten Straßen erschlossen werden (Stralsunder Straße, Hansestraße). Alle anderen Straßen sind verkehrsplanerisch der Kategorie Anliegerstraßen/Anliegerwege/sonstige Erschließungsstraßen zuzuordnen.
Die Schienentrasse verläuft parallel zur Bundesstraße B 105 in SW/NO-Richtung (Rostock – Stralsund) durch das Amtsgebiet Rostocker Heide und führt durch die Gemeinden Bentwisch, Mönchhagen, Rövershagen und Gelbensande. In den jeweiligen Gemeinden sind Haltepunkte vorhanden.
Zur Aufstellung von Lärmkosten sind Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Mio Kfz pro Jahr zu berücksichtigen. Dies trifft im Untersuchungsraum auf die BAB A 19 und die B 105 bis zum Abzweig Rövershagen L 221 zu.
1.2 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde
Amt Rostocker Heide
Eichenallee 20
18182 Gelbensande
Telefon-Nr. 038201/500-0
Fax-Nr. 038201/239
e-mail: amt-rostocker-heide@t-online.de
www.amt-rostocker-heide.de
1.3 Rechtlicher Hintergrund
Zur Umsetzung der Richtlinie 2002/49/ EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENT UND DES RATES vom 25.06.2002 sind gemäß §§ 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne aufzustellen.
1.4 Geltende Grenzwerte
Die geltenden nationalen Grenzwerte sind in der Anlage 1 zusammengestellt.
2. Bewertung der Ist-Situation
2.1 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten
Entsprechend der durch das LUNG M-V beauftragten Untersuchungen durch das Ingenieurbüro SKH zum „Teilprojekt 3 „ Mittleres Mecklenburg“ Amt Rostocker Heide
geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Menschen im Amt Rostocker Heide (entsprechend VBEB)
LDEN dB(A)
|
Belastete Menschen Straßenlärm |
|
LNight dB(A) |
Belastete Menschen Straßenlärm |
über 55 bis 60 |
387 |
|
über 45 bis 50 |
600 |
über 60 bis 65 |
122 |
|
über 50 bis 55 |
201 |
über 65 bis 70 |
34 |
|
über 55 bis 60 |
49 |
über 70 bis 75 |
51 |
|
über 60 bis 65 |
44 |
über 75 |
41 |
|
über 65 bis 70 |
44 |
|
|
|
> 70 |
16 |
Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Fläche und Wohnungen
LDEN dB(A) |
Fläche in km2 |
Wohnungen |
45 – 50 dB(A) LDEN |
7,6 |
264 |
50 – 55 dB(A) LDEN |
1,7 |
47 |
55 - 60 dB(A) LDEN |
0,4 |
16 |
|
|
|
2.2 Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm
ausgesetzt sind
In den drei betroffenen Gemeinden werden ganztägig 635 Menschen (> 55 dB(A) ) und nachts 954 Menschen (> 45 dB(A) ) erhöhten Lärm ausgesetzt.
2.3 Angabe von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen
Situationen
Die historisch am den Verkehrswegen BAB A 19 und B 105 gewachsene Bebauung ist erheblich verlärmt. Diese Situation wird durch die Bahnstrecke Rostock Stralsund noch verstärkt. Für diesen Bereich ist eine Lärmminderung auf dem Ausbreitungsweg durch aktiven Lärmschutz theoretisch, aber praktisch aus Abstandsverhältnissen, auf Grund gesetzlicher Rahmenbedingungen und aus finanziellen Gründen sicher nicht möglich.
3. Maßnahmeplanung
3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung
Die unter 2.3 beschriebene Situation wurde bereits im Schallimmissionsplan für das Amt Rostocker Heide aus dem Jahr 2004 festgestellt.
Seit dem wurden durch die DB und die Straßenbaulastträger der BAB und der B 105 keine Veränderungen vorgenommen. In den B-Plänen der Gemeinde wurden die verlärmten Gebiete ausgewiesen.
3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten
fünf Jahre
Bundesautobahn A 19
Aufgrund des unmittelbaren Einflusses der Bundesautobahn BAB A 19 mit einer Verkehrsstärke von ca. 16.000 Kfz/Tag im Abschnitt Rostock Ost – Rostock Nord ergibt sich für die Wohnbebauung in Neu Bartelsdorf ein hohes Konfliktpotential. Neben den Immissionsgrenzwerten für ein Allgemeines Wohngebiet (Überschreitung 12 – 15 db(A)) werden auch die Lärmsanierungsgrenzwerte von 70/60 db(A) TAG/NACHT überschritten und damit die Voraussetzungen für Lärmsanierungsmaßnahmen an bestehenden Bundesfernstraßen erfüllt.
Im Rahmen der Lärmsanierung an Bundesfernstraßen werden ggf. vom zuständigen Straßenbauamt (hier SBA Schwerin für BAB A 19) freiwillige Leistungen für private Antragsteller zur Verfügung gestellt. So sollten in Abstimmung mit dem zuständigen SBA Gespräche geführt werden.
Aktiver Lärmschutz in Form einer Lärmschutzwand würde für die Wohnbebauung in Neu Bartelsdorf als Lärmvorsorgemaßnahme rein rechtlich gesehen bspw. nur bei einer wesentlichen Änderung der BAB A 19 zum Tragen kommen und auch dann vom Straßenbaulastträger finanziert werden.
Aufgrund der hohen Überschreitung der Immissionsgrenzwerte von 12 – 15 dB(A) und der Schallbeugung, wäre allerdings für die Abschirmung des gesamten Wohngebietes am Tag ein Lärmschutzbauwerk entlang der BAB A 19 von ca. 10 m Höhe und ca. 900 m Länge erforderlich. Mit einer Lärmschutzwand von 6 m Höhe und ca. 470 m Länge würde zumindest ein Schutz der Außenwohnbereiche am Tag der am nächsten zur Autobahn gelegenen Wohngrundstücke vor zu hoher Lärmbelastung erreicht werden können.
Eine Finanzierung derartiger umfangreicher Maßnahmen ist durch die Gemeinde Bentwisch aus wirtschaftlicher Sicht jedoch nicht möglich.
Bundesstraße B 105
Für die Wohnbebauung könnte beispielsweise passiver Lärmschutz (z. B. Lärmschutzfenster/Lüfter) in Betracht gezogen werden (Stichpunkt Lärmsanierung gemäß Kap. 13.1). Eine anzustrebende Lärmminderung entlang der B 105 kann aber nicht allein auf passive Lärmschutzmaßnahmen beschränkt bleiben, da damit „nur“ die Wohngebäude selbst, nicht aber die Außenwohnbereiche (Gärten, Terrassen, Balkone etc.) geschützt werden können.
Eine Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Otsdurchfahrten auf 30 km/h widerspricht einerseits der Aufrechterhaltung eines kontinuierlichen Verkehrsflusses auf der Bundesstraße und andererseits wird damit allein keine ausreichende und verträgliche Pegelreduzierung (die Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte betragen derzeit 12 bis 15 dB(A) bewirkt. Daher sollte für dieses Konfliktgebiet zusätzlich die Umsetzung weiterer kurz- und mittelfristiger Maßnahmen erörtert werden, wie bspw.:
• Verstetigung des Verkehrsflusses durch verkehrsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen wie z. B. geschwindigkeitsregelnde Lichtsignalanlagen („intelligente Ampeln“),
• Geschwindigkeitsreduzierungen innerhalb der Ortschaften (Tempo 30 km/h mindestens für pegelbestimmte Lkw) unter Berücksichtigung verkehrslenkender und ergänzender verkehrsbeschränkender Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO wie bspw. Fahrbahnverengungen durch Fahrbahnmarkierungen, Parkstreifen, Fahrradwege (Abstimmung mit dem SBA).
• Stärkung des ÖPNV und Radverkehrs sowie
• Umlenkung des überregionalen Durchgangsverkehrs auf die BAB A 20 (Abstimmung Verkehrsbehörde/SBA Güstrow für B 105 und Schwerin für BAB A 20),
• Einsatz lärmmindernder Straßenbeläge für Straßensanierungsmaßnahmen außerhalb der Ortschaften zum Schutz der Einzelbebauung (nur bei Geschwindigkeiten ≥ 60 km/h Abstimmung SBA).
• Digitale oder analoge Informationstafeln zur Geschwindigkeitsüberwachung („…. mit 50 (oder 30) km/h – freie Durchfahrt/ „…. Mit 30 km/h in 5 Minuten wieder außerorts…) und zur Durchsetzung der geforderten Geschwindigkeiten „…Sie fahren 45 km/h anstatt
30 km/h“),
Auf diese Veränderungen hat die Gemeinde nur sehr geringen Einfluss. Freiwillige Leistungen des zuständigen Straßenbaulastträger sind eher unwahrscheinlich.
Bahnstrecke Rostock –
Stralsund
Die an der Wohnbebauung entlang der Bahntrasse festgestellten Immissionsgrenzwert-überschreitungen sind primär dem nächtlichen Schienenverkehr zuzurechnen und werden sich bis zum Prognosejahr 2010 weiter erhöhen. Eine Lärmminderung kann in den betroffenen Gebieten dementsprechend nur über Maßnahmen zur Lärmreduzierung im Bereich des Schienenverkehrs in Abstimmung mit der DB AG o. a. erfolgen. Dazu zählen vorrangig:
- technische Maßnahmen an den Zügen als auch am Gleiskörper (besonders bewachtes Gleis),
- Geschwindigkeitsreduzierung, vertretbare geringere Zuglängen und insbesondere
- der Bau von Lärmschutzanlagen oder der Einbau von Lärmschutzfenstern (Förderung ähnlich Pkt. 13.2.1).
Es sollte jedoch beachtet werden, dass Kommunen nur einen geringen Einfluss auf die Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen im Bereich des Schienenverkehrs haben. Hier müssen auch Politiker gefordert werden. Im Rahmen der Lämminderungsplanung können jedoch Anforderungen an den zuständigen Träger gestellt werden, die dann in einem Abwägungsprozess berücksichtigt werden können (Abstimmung DB AG o. a. im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen an Bahnanlagen).
3.3 Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und
Lärmauswirkungen
Das Amt Rostocker Heide hat zur DB und zu den Straßenbaulastträgern ständigen Kontakt zu halten, um obengenannte Bebesserungen immer wieder anzumahnen und bei Planungen an diesen Lärmquellen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einzufordern. Die Gemeinden sind über die durchgeführten Beratungen zu informieren.
Eine Finanzierung lärmmindernder Maßnahmen durch die Gemeinden ist mittelfristig nicht möglich.
3.4 Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der
betroffenen Personen
Da zur Zeit keine konkreten Vorhaben benannt werden können, sind über die zukünftige Reduzierung betroffener Bürger keine Aussagen möglich.
4. Formelle und finanzielle Informationen
4.1 Datum der Aufstellung des Aktionsplans
26.06.2008
4.2 Datum des Abschlusses des Aktionsplans
Da die Durchführung lärmmindernder Maßnahmen nicht durch die Gemeinde selbst beeinflusst werden kann kein Termin für den Abschluss des Aktionsplanes benannt werden.
4.3 Mitwirkung der Öffentlichkeit / Protokoll der
öffentlichen Anhörung
Im Amtsblatt Mai 2008 wurden die Bürger des Amtsbereiches über die Einleitung der Lärmaktionsplanung informiert und zur schriftlichen Mitwirkung aufgefordert. Die Einladungen zu den Gemeindevertretersitzungen auf denen der Lärmaktionsplan beraten wurde sind ortsüblich bekanntgemacht worden.
Eine öffentliche Anhörung ist in den Gemeinden nicht vorgesehen, da ein Handlungsspielraum der Gemeinden nicht vorhanden ist.
4.4 Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des
Aktionsplans
Der Lärmaktionsplan wird gemäß 47 d Abs.5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet.
4.5 Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des
Aktionsplans
Kosten für die Erstellung des Aktionsplanes sind nicht angefallen.
Für die Umsetzung der aufgezeigten Lärmminderungsmaßnahmen können die Gemeinden keine finanziellen Mittel zur Verfügung stellen.
4.6 Link zum Aktionsplan im Internet
Die Lärmkarten sowie tiefgreifendere Informationen zum Thema finden sich auch auf der Homepage des LUNG unter:
http://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/learm/learm_eu.htm.
Ort, Datum
Bentwisch, den 26.06.2008