Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen bestätigt den vom Amt Rostocker Heide erarbeiteten Lärmaktionsplan (lt. Anlage).

 

Finanzielle Mittel für lärmmindernde Maßnahmen können durch die Gemeinde Rövershagen mittelfristig nicht zur Verfügung gestellt werden.

 

Auf die Durchführung einer Einwohnerversammlung wird verzichtet, da durch die Gemeinde keine eigenen lärmmindernden Maßnahmen durchgeführt werden können. Die Bürger sind ortsüblich über den beschlossenen Lärmaktionsplan zu informieren.

 

Anlagen:

 

Aktionsplan gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

der Gemeinde Rövershagen vom xx.xx.2008

 

1. Allgemeines

 

1.1  Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind

Zum Amt Rostocker Heide gehören die Gemeinden Bentwisch, Blankenhagen, Gelbensande, Mönchhagen und Rövershagen. Außer der Gemeinde Blankenhagen gehören alle anderen Gemeinden zum Stadtumlandraum der Hansestadt Rostock. Die Gemeinden sind überwiegend ländlich geprägt. Nur die Gemeinde Bentwisch verfügt über ein großes Gewerbegebiet.

Die Fläche des Amtes umfasst 8.900 ha und im Amt wohnen 8.735 Einwohner.

 

Das Untersuchungsgebiet Rostocker Heide wird im Süden von der in Richtung NW/SO verlaufenden Bundesautobahn BAB A 19 Rostock-Wittstock tangiert. Als Zu- bzw. Abfahrt zur A 19 dient die Autobahnanschlussstelle Rostock-Ost über die Bundesstraße B 105 im Bereich Bentwisch. Als Hauptverkehrsader verläuft die Bundesstraße B 105 in Richtung SW/NO (Rostock-Stralsund) durch das Amtsgebiet Rostocker Heide und führt durch die Gemeinden Bentwisch, Mönchhagen, Rövershagen und Gelbensande. Neben der Bundesstraße B 105 bilden die Landesstraßen L 22 (Rostock – Graal-Müritz), L 221 (Rövershagen – L 22), L 182 (Bentwisch – Mandelshagen) sowie die Kreisstraßen K 16 (B 105 – Klein Kussewitz), K 17 (Rövershagen – Blankenhagen), K 18 (K 17 – L 182), K 20 (Gelbensande – Blankenhagen – L 182) und K 42 (Neu Hinrichsdorf – Bentwisch) das Grundgerüst des Straßenhauptnetzes. Dazu kommen noch jene sogenannte Sammelstraßen, welche zur Erschließung derjenigen Wohngebiete, Gewerbegebiete, Sondergebiete und sonstiger Amtsbereiche dienen, die nicht durch die Ortsdurchfahrten der oben genannten überörtlich klassifizierten Straßen erschlossen werden (Stralsunder Straße, Hansestraße). Alle anderen Straßen sind verkehrsplanerisch der Kategorie Anliegerstraßen/Anliegerwege/sonstige Erschließungsstraßen zuzuordnen.

 

Eine Schienentrasse verläuft parallel zur Bundesstraße B 105 in SW/NO-Richtung (Rostock – Stralsund) durch das Amtsgebiet Rostocker Heide und führt durch die Gemeinden Bentwisch, Mönchhagen, Rövershagen und Gelbensande. In den jeweiligen Gemeinden sind Haltepunkte vorhanden.

 

Zur Aufstellung von Lärmkarten sind Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über

6 Mio. Kfz pro Jahr zu berücksichtigen. Dies trifft im Untersuchungsraum auf die BAB A 19 und die B 105 bis zum Abzweig Rövershagen L 221 zu.

 

 

 

1.2 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde

Amt Rostocker Heide

Eichenallee 20

18182 Gelbensande

 

Telefon-Nr. 038201/500-0

Fax-Nr. 038201/239

e-mail: amt-rostocker-heide@t-online.de

www.amt-rostocker-heide.de

 

 

 

1.3 Rechtlicher Hintergrund

Zur Umsetzung der Richtlinie 2002/49/ EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENT UND DES RATES vom 25.06.2002 sind gemäß §§ 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne aufzustellen.

 

 

1.4 Geltende Grenzwerte

Die geltenden nationalen Grenzwerte sind in der Anlage 1 zusammengestellt.

 

 

 

2. Bewertung der Ist-Situation

2.1 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten

Entsprechend der durch das LUNG M-V beauftragten Untersuchungen durch das Ingenieurbüro SKH zum „Teilprojekt 3 „ Mittleres Mecklenburg“ Amt Rostocker Heide

stellt die geschätzten Zahlen der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Menschen im Amt Rostocker Heide (entsprechend VBEB)

LDEN dB(A)

 

 

Belastete Menschen

 

Straßenlärm

 

LNight dB(A)

Belastete Menschen

 

Straßenlärm

über 55 bis 60

387

 

über 45 bis 50

600

über 60 bis 65

122

 

über 50 bis 55

201

über 65 bis 70

34

 

über 55 bis 60

49

über 70 bis 75

51

 

über 60 bis 65

44

über 75

41

 

über 65 bis 70

44

 

 

 

> 70

16

 

Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Fläche und Wohnungen

LDEN dB(A)

Fläche in km2

Wohnungen

45 – 50 dB(A) LDEN

7,6

264

50 – 55 dB(A) LDEN

1,7

47

55 - 60 dB(A) LDEN

0,4

16

 

 

 

 

2.2 Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind

In den drei betroffenen Gemeinden werden ganztägig 635 Menschen (> 55 dB(A) ) und nachts 954 Menschen (> 45 dB(A) ) erhöhten Lärm ausgesetzt.

 

2.3 Angabe von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen

Die historisch an der B 105 gewachsene Bebauung  ist erheblich verlärmt. Diese Situation wird durch die Bahnstrecke Rostock Stralsund noch verstärkt. Für diesen Bereich ist eine Lärmminderung auf dem Ausbreitungsweg durch aktiven Lärmschutz theoretisch, aber praktisch aus Abstandsverhältnissen, auf Grund gesetzlicher Rahmenbedingungen und aus finanziellen Gründen sicher nicht möglich.

 

3. Maßnahmeplanung

 

3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung

Die unter 2.3 beschriebene Situation wurde bereits  im Schallimmissionsplan für das Amt Rostocker Heide aus dem Jahr 2004 festgestellt.

Seit dem wurden durch die DB und die Straßenbaulastträger der B 105 keine Veränderungen vorgenommen. In den B-Plänen der Gemeinde wurden die verlärmten Gebiete ausgewiesen.

 

3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre

Bundesstraße B 105

Für die Wohnbebauung könnte beispielsweise passiver Lärmschutz (z. B. Lärmschutzfenster/Lüfter) in Betracht gezogen werden. Eine anzustrebende Lärmminderung entlang der B 105 kann aber nicht allein auf passive Lärmschutzmaßnahmen beschränkt bleiben, da damit „nur“ die Wohngebäude selbst, nicht aber die Außenwohnbereiche (Gärten, Terrassen, Balkone etc.) geschützt werden können.

 

Eine Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Ortsdurchfahrten auf 30 km/h widerspricht einerseits der Aufrechterhaltung eines kontinuierlichen Verkehrsflusses auf der Bundesstraße und andererseits wird damit allein keine ausreichende und verträgliche Pegelreduzierung (die Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte betragen derzeit 12 bis 15 dB(A) bewirkt. Daher sollte für dieses Konfliktgebiet zusätzlich die Umsetzung weiterer kurz- und mittelfristiger Maßnahmen erörtert werden, wie bspw.:

 

• Verstetigung des Verkehrsflusses durch verkehrsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen wie z. B. geschwindigkeitsregelnde Lichtsignalanlagen („intelligente Ampeln“),

• Geschwindigkeitsreduzierungen innerhalb der Ortschaften (Tempo 30 km/h mindestens für pegelbestimmte Lkw) unter Berücksichtigung verkehrslenkender und ergänzender verkehrsbeschränkender Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO wie bspw. Fahrbahnverengungen durch Fahrbahnmarkierungen, Parkstreifen, Fahrradwege (Abstimmung mit dem SBA).

• Stärkung des ÖPNV und Radverkehrs sowie

• Umlenkung des überregionalen Durchgangsverkehrs auf die BAB A 20 (Abstimmung Verkehrsbehörde/SBA Güstrow für B 105 und Schwerin für BAB A 20),

• Einsatz lärmmindernder Straßenbeläge für Straßensanierungsmaßnahmen außerhalb der Ortschaften zum Schutz der Einzelbebauung (nur bei Geschwindigkeiten ≥ 60 km/h Abstimmung SBA).

• Digitale oder analoge Informationstafeln zur Geschwindigkeitsüberwachung („…. mit 50 (oder 30) km/h – freie Durchfahrt/ „…. Mit 30 km/h in 5 Minuten wieder außerorts…) und zur Durchsetzung der geforderten Geschwindigkeiten „…Sie fahren 45 km/h anstatt

30 km/h“).

Auf diese Veränderungen hat die Gemeinde nur sehr geringen Einfluss. Freiwillige Leistungen des zuständigen Straßenbaulastträger sind eher unwahrscheinlich.

 

Bahnstrecke Rostock – Stralsund

 

Die an der Wohnbebauung entlang der Bahntrasse festgestellten Immissionsgrenzwert-überschreitungen sind primär dem nächtlichen Schienenverkehr zuzurechnen und werden sich bis zum Prognosejahr 2010 weiter erhöhen. Eine Lärmminderung kann in den betroffenen Gebieten dementsprechend nur über Maßnahmen zur Lärmreduzierung im Bereich des Schienenverkehrs in Abstimmung mit der DB AG o. a. erfolgen. Dazu zählen vorrangig:

 

- technische Maßnahmen an den Zügen als auch am Gleiskörper (besonders bewachtes Gleis),

- Geschwindigkeitsreduzierung, vertretbare geringere Zuglängen und insbesondere

- der Bau von Lärmschutzanlagen oder der Einbau von Lärmschutzfenstern (Förderung ähnlich Pkt. 13.2.1).

 

Es sollte jedoch beachtet werden, dass Kommunen nur einen geringen Einfluss auf die Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen im Bereich des Schienenverkehrs haben. Hier müssen auch Politiker gefordert werden.

 

 

3.3 Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und Lärmauswirkungen

Das Amt Rostocker Heide hat zur DB und zu den Straßenbaulastträgern ständigen Kontakt zu halten, um obengenannte Verbesserungen immer wieder anzumahnen und bei Planungen an diesen Lärmquellen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einzufordern. Die Gemeinden sind über die durchgeführten Beratungen zu informieren.

Eine Finanzierung lärmmindernder Maßnahmen durch die Gemeinden ist mittelfristig nicht möglich.

 

3.4 Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen

Da zur Zeit keine konkreten Vorhaben benannt werden können, sind über die zukünftige Reduzierung betroffener Bürger keine Aussagen möglich.

 

 

4. Formelle und finanzielle Informationen

 

4.1 Datum der Aufstellung des Aktionsplans

 

Termin der Beschlussfassung durch die Gemeinden

 

 

4.2 Datum des Abschlusses des Aktionsplans

Da die Durchführung lärmmindernder Maßnahmen nicht durch die Gemeinde selbst beeinflusst werden kann, kann kein Termin für den Abschluss des Aktionsplanes benannt werden.

 

4.3 Mitwirkung der Öffentlichkeit / Protokoll der öffentlichen Anhörung

Im Amtsblatt Mai 2008 wurden die Bürger des Amtsbereiches über die Einleitung der Lärmaktionsplanung informiert und zur schriftlichen Mitwirkung aufgefordert. Die Einladungen zu den Gemeindevertretersitzungen auf denen der Lärmaktionsplan beraten wurde, sind ortsüblich bekanntgemacht worden.

Eine öffentliche Anhörung ist in den Gemeinden nicht vorgesehen, da ein Handlungsspielraum der Gemeinden nicht vorhanden ist.

 

4.4 Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans

Der Lärmaktionsplan wird gemäß 47 d Abs.5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet.

 

4.5 Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans

Kosten für die Erstellung des Aktionsplanes sind nicht angefallen.

Für die Umsetzung der aufgezeigten Lärmminderungsmaßnahmen können die Gemeinden keine finanziellen Mittel zur Verfügung stellen.

 

 

 

 

 

 

4.6 Link zum Aktionsplan im Internet

Die Lärmkarten sowie tiefgreifendere Informationen zum Thema finden sich auch auf der Homepage des LUNG unter:

http://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/learm/learm_eu.htm.

 

 

Ort, Datum

 

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