Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt für den Bebauungsplan Nr. 15

„Möbelmarkt Bentwisch“ südlich der Hansestraße, zwischen der Neu-Bartelsdorfer Straße im Westen und der B 105 im Osten, folgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

1.

Der Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung soll entsprechend dem vorliegenden Umweltbericht  erfolgen. 

 

2.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15 für den „Möbelmarkt Bentwisch“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu, werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

3.

Die Entwürfe des Plans und der Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

4.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.