Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, ein eigenes Gemeindewappen und eine eigene Gemeindeflagge mit folgender Blasonierung und Begründung:

 

Blasonierung für das Wappen:

„In Grün zwei schräg gekreuzte goldene Rodehacken über sechs goldene Rapsblüten

(3 : 2 : 1).“

 

Flaggenbeschreibung:

„Die Flagge der Gemeinde Blankenhagen ist quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Gelb, Grün und Gelb geteilt. Die gelben Streifen nehmen jeweils ein Viertel, der grüne Streifen nimmt die Hälfte der Länge des Flaggentuchs ein. Im grünen Streifen liegen die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tingierung. Die Höhe des Flaggentuches verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“

 

Begründung der Symbolik:

Der Ort Blankenhagen wird erstmalig im Jahre 1233 urkundlich erwähnt. Damals waren viele Flächen mit Wald bedeckt.

Rodungen des Waldes waren die ersten Arbeiten der neuen Siedler. Diese gerodeten Stellen im Waldgebiet symbolisieren die Rodehacken.

Aus dem Waldreichtum und den Hölzungen, die alle Dörfer umgeben, erklärt sich auch, dass die Namen so vieler Dörfer auf „hagen“ enden, weil sie eben am „Hag“ oder im Hag lagen.

 

„Blank/blanke“ als Bezeichnung für freie Stelle/Fläche im Wald, die mit der Entstehung des Ortes bis zum heutigen Zeitpunkt für den Ackerbau bestimmt waren.

Deshalb die Symbolik der Rapsblüten. Wie groß die Zahl der Bauernstellen bei der Dorfgründung Blankenhagen war, ist nicht bekannt. Die Dorfgröße dürfte man in Anlehnung an die Ersterwähnung auf fünf bis sechs Hufen schätzen.