Sitzung: 24.04.2008 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Bentwisch stimmt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere
Bauaufsichtsbehörde, der Voranfrage zur Errichtung von Reihenhäusern, Doppelhäusern
und Einfamilienhäusern auf den Flurstücken 130/18, 112/63, 112/65, 112/31,
121/3 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34
BauGB zu.
Dabei wird einer
Anordnung der Reihenhäuser nur angrenzend an das B-Plangebiet
zugestimmt.
Zwischen der Gemeinde
und dem Antragsteller ist bis zum Einreichen des ersten Bauantrages eine
Vereinbarung zu schließen, die
-
den Ausbau
einer DIN-rechten Wendemöglichkeit auf seinem Grundstück im klassifizieren
Aufbau durch den Antragsteller
-
kostenlose
Übergabe der Wendemöglichkeit in die Straßenbaulastträgerschaft der Gemeinde
-
Ausbau des
noch nicht befestigten Bereiches der Straße Am Sportplatz und
-
die Klärung
der Oberflächenentwässerung zu Lasten des Antragstellers mit dem WWAV
zum Inhalt hat.