Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, der Voranfrage zur Errichtung von Reihenhäusern, Doppelhäusern und Einfamilienhäusern auf den Flurstücken 130/18, 112/63, 112/65, 112/31, 121/3 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu.

Dabei wird einer Anordnung der Reihenhäuser nur angrenzend an das B-Plangebiet

zugestimmt.

Zwischen der Gemeinde und dem Antragsteller ist bis zum Einreichen des ersten Bauantrages eine Vereinbarung zu schließen, die

-         den Ausbau einer DIN-rechten Wendemöglichkeit auf seinem Grundstück im klassifizieren Aufbau durch den Antragsteller

-         kostenlose Übergabe der Wendemöglichkeit in die Straßenbaulastträgerschaft der Gemeinde

-         Ausbau des noch nicht befestigten Bereiches der Straße Am Sportplatz und

-         die Klärung der Oberflächenentwässerung zu Lasten des Antragstellers mit dem WWAV

zum Inhalt hat.