Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt im Rahmen der 1. Beteiligung zum Entwurf des Raumentwicklungsprogramms nach § 7 und § 9 Landesplanungsgesetz durch den Regionalen Planungsverband Mittleres Mecklenburg/Rostock folgende Stellungnahme abzugeben:

 

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms MM/R die gleiche Stellungnahme wie im 2. Beteiligungsverfahren zum Raumentwicklungsprogramms Mecklenburg Vorpommern abzugeben:

Stadt-Umland-Raum

Entgegen den Bestrebungen des Landesgesetzgebers konsequent die Deregulierung im Land durchzusetzen und die regionalen Handlungsspielräume zu verbessern, wird mit den hier vorgegebenen Ziel „besonderes Kooperations- und Abstimmungsgebot für die Stadt-Umland-Räume“ (SUR) eine weiter Planungsebene geschaffen.“

Ein generelles Abstimmungsgebot ist aus Sicht der Gemeinde Mönchhagen nicht notwendig:

  1. Im Bauleitplanverfahren ist eine Abstimmung der Nachbargemeinden  bundesgesetzlich vorgegeben.
  2. Die Flächennutzungspläne der Gemeinden sind im wesentlichen abgeschlossen. Entscheidende Bebauungspläne sind umgesetzt oder in Realisierung.
  3. Der bisherige Entwicklungsdruck ebbt ab. Weitere Notwendigkeiten für die Erstellung von Bebauungspläne sind z.Zt. nicht erkennbar.
  4. Bisher erfolgte auf freiwilliger Basis in verschiedenen Bereichen, moderiert durch das Amt für Raumordnung und Landesplanung eine Abstimmung zwischen den Gemeinden, dem Landkreis und der Hansestadt Rostock (Regionalplanung, Wirtschaftsansiedlungen, Wohnstandorte u.a.).

Deshalb fordert die Gemeinde Mönchhagen das Kooperations- und Abstimmungsgebot als Kriterium  für den SUR aus dem Raumentwicklungsprogramm zu streichen.

Weiterhin ist die Begrenzung des SUR auf direkte Nachbargemeinden und sonstige Nachbargemeinden zu eng gefasst und sollte ähnlich dem bisherigen Ordnungsraum der Oberzentren den Planungsverbänden einen großen Ermessensspielraum belassen, um auf individuelle örtliche Gegebenheiten eingehen zu können.

Denn auch nicht direkte Nachbargemeinden wie Sanitz und Tessin sind in ihrer Entwicklung eindeutig den Oberzentren zuzuordnen.

Weiterhin ist die Durchsetzung der hier vorliegenden Kriterien durch den Gesetzgeber selbst inkonsequent angewandt worden, da die „direkte Nachbargemeinde“ Graal-Müritz und Dummerstorf in Abb. 23 nicht in den SUR einbezogen worden.

Diesen Entscheidungsspielraum sollte man durch die Erweiterung des Ermessensspielraumes den Regionalen Planungsverband überlassen.

 

Zentrale Orte

Auch hier wird aus Sicht der Gemeinden überreguliert. Die Einstufungskriterien sind zu eng gefasst und schränken den notwendigen Ermessens- und Entwicklungsspielraum der Regionalplanungsebene unnötig ein.

Auch muss die Kriterienwichtung z.B. Einwohnerzahlen, überprüft werden.

 

Grundzentren

Es ist in keiner Weise nachvollziehbar, warum ein zentraler Ort im SUR mind. 5000 und im Ländlichen Raum 2000 Einwohner haben soll. Dieses zu erfüllende Kriterium sollte in der angewendeten Größenordnung und in seiner restriktiven Stellung überprüft werden. Die Gemeinde fordern, dieses nicht zum ausschließenden Kriterium zu erklären.

Die regionalen Entwicklungen und die sich in den letzten Jahren herausgebildeten zentralen Funktionen der Gemeinde Rövershagen müssen auch in Zukunft gewürdigt werden.

Die Gemeinden des Amtsbereiches Rostocker Heide sind sich über die Erhaltung der zentralörtlichen Funktion von Rövershagen einig. Rövershagen soll der Zentralort des Amtsbereiches Rostocker Heide bleiben und nicht nur für die amtsangehörigen Gemeinden.

 

Die Gemeinde Mönchhagen erwartet die Erhaltung der bisherigen Ordnungsräume entsprechend des bestehenden Regionalen Raumordnungsprogramms MM/R und geht davon aus, dass auf Grund der übergemeindlichen Funktion verschiedener Einrichtungen der Gemeinde Rövershagen, diese ihren zentralörtlichen Status behält.

Zur Sicherung des Bestandes oder Erneuerung der Windkraftanlagen im Bereich des ländlichen Weges Mönchhagen Purkshof, fordert die Gemeinde die Ausweisung eines Eignungsgebietes für Windkraftanlagen.

 

Die Gemeinde Mönchhagen weist darauf hin, dass die Entwicklungsmöglichkeiten der Hansestadt Rostock weit über SUR hinaus gehen.

Sie gibt an, dass sie im Rahmen der Flächennutzungsplanung aus dem Landesentwicklungsplan nicht gefolgt ist.

Die Gemeindevertretung verweist darauf, dass bei Festhalten seitens Regionaler Planungsbehörde bereits auf Ebene des Regionalen Raumentwicklungsprogramms eine weitgehende Konfliktbewältigung stattfinden muss.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass der Landesentwicklungsplan 2005 auf eine nicht mehr stattgefundene Kreisgebietsreform basiert.