Sitzung: 15.04.2008 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: 1
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Mönchhagen beschließt im Rahmen der 1. Beteiligung zum Entwurf des
Raumentwicklungsprogramms nach § 7 und § 9 Landesplanungsgesetz durch den
Regionalen Planungsverband Mittleres Mecklenburg/Rostock folgende Stellungnahme
abzugeben:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen
beschließt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Neuaufstellung des
Regionalen Raumordnungsprogramms MM/R die gleiche Stellungnahme wie im 2.
Beteiligungsverfahren zum Raumentwicklungsprogramms Mecklenburg Vorpommern
abzugeben:
Stadt-Umland-Raum
Entgegen den Bestrebungen des
Landesgesetzgebers konsequent die Deregulierung im Land durchzusetzen und die
regionalen Handlungsspielräume zu verbessern, wird mit den hier vorgegebenen
Ziel „besonderes Kooperations- und Abstimmungsgebot für die Stadt-Umland-Räume“
(SUR) eine weiter Planungsebene geschaffen.“
Ein generelles Abstimmungsgebot ist
aus Sicht der Gemeinde Mönchhagen nicht notwendig:
- Im Bauleitplanverfahren ist eine Abstimmung der
Nachbargemeinden bundesgesetzlich
vorgegeben.
- Die Flächennutzungspläne der Gemeinden sind im
wesentlichen abgeschlossen. Entscheidende Bebauungspläne sind umgesetzt
oder in Realisierung.
- Der bisherige Entwicklungsdruck ebbt ab. Weitere
Notwendigkeiten für die Erstellung von Bebauungspläne sind z.Zt. nicht
erkennbar.
- Bisher erfolgte auf freiwilliger Basis in
verschiedenen Bereichen, moderiert durch das Amt für Raumordnung und
Landesplanung eine Abstimmung zwischen den Gemeinden, dem Landkreis und
der Hansestadt Rostock (Regionalplanung, Wirtschaftsansiedlungen,
Wohnstandorte u.a.).
Deshalb fordert die Gemeinde
Mönchhagen das Kooperations- und Abstimmungsgebot als Kriterium für den SUR aus dem Raumentwicklungsprogramm
zu streichen.
Weiterhin ist die Begrenzung des SUR
auf direkte Nachbargemeinden und sonstige Nachbargemeinden zu eng gefasst und
sollte ähnlich dem bisherigen Ordnungsraum der Oberzentren den Planungsverbänden
einen großen Ermessensspielraum belassen, um auf individuelle örtliche
Gegebenheiten eingehen zu können.
Denn auch nicht direkte
Nachbargemeinden wie Sanitz und Tessin sind in ihrer Entwicklung eindeutig den
Oberzentren zuzuordnen.
Weiterhin ist die Durchsetzung der
hier vorliegenden Kriterien durch den Gesetzgeber selbst inkonsequent angewandt
worden, da die „direkte Nachbargemeinde“ Graal-Müritz und Dummerstorf in Abb.
23 nicht in den SUR einbezogen worden.
Diesen Entscheidungsspielraum sollte
man durch die Erweiterung des Ermessensspielraumes den Regionalen
Planungsverband überlassen.
Zentrale
Orte
Auch hier wird aus Sicht der
Gemeinden überreguliert. Die Einstufungskriterien sind zu eng gefasst und
schränken den notwendigen Ermessens- und Entwicklungsspielraum der
Regionalplanungsebene unnötig ein.
Auch muss die Kriterienwichtung z.B.
Einwohnerzahlen, überprüft werden.
Grundzentren
Es ist in keiner Weise
nachvollziehbar, warum ein zentraler Ort im SUR mind. 5000 und im Ländlichen
Raum 2000 Einwohner haben soll. Dieses zu erfüllende Kriterium sollte in der
angewendeten Größenordnung und in seiner restriktiven Stellung überprüft
werden. Die Gemeinde fordern, dieses nicht zum ausschließenden Kriterium zu
erklären.
Die regionalen Entwicklungen und die
sich in den letzten Jahren herausgebildeten zentralen Funktionen der Gemeinde
Rövershagen müssen auch in Zukunft gewürdigt werden.
Die Gemeinden des Amtsbereiches
Rostocker Heide sind sich über die Erhaltung der zentralörtlichen Funktion von
Rövershagen einig. Rövershagen soll der Zentralort des Amtsbereiches Rostocker
Heide bleiben und nicht nur für die amtsangehörigen Gemeinden.
Die Gemeinde Mönchhagen erwartet die Erhaltung der bisherigen Ordnungsräume entsprechend des bestehenden Regionalen Raumordnungsprogramms MM/R und geht davon aus, dass auf Grund der übergemeindlichen Funktion verschiedener Einrichtungen der Gemeinde Rövershagen, diese ihren zentralörtlichen Status behält.
Zur Sicherung des Bestandes oder Erneuerung der Windkraftanlagen im Bereich des ländlichen Weges Mönchhagen Purkshof, fordert die Gemeinde die Ausweisung eines Eignungsgebietes für Windkraftanlagen.
Die
Gemeinde Mönchhagen weist darauf hin, dass die Entwicklungsmöglichkeiten der
Hansestadt Rostock weit über SUR hinaus gehen.
Sie
gibt an, dass sie im Rahmen der Flächennutzungsplanung aus dem
Landesentwicklungsplan nicht gefolgt ist.
Die
Gemeindevertretung verweist darauf, dass bei Festhalten seitens Regionaler
Planungsbehörde bereits auf Ebene des Regionalen Raumentwicklungsprogramms eine
weitgehende Konfliktbewältigung stattfinden muss.
Die
Gemeinde weist darauf hin, dass der Landesentwicklungsplan 2005 auf eine nicht
mehr stattgefundene Kreisgebietsreform basiert.