Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: -, Enthaltungen: 1

1. Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande hebt den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 vom 12.02.2004 auf.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13           

davon anwesend:11                         

Zustimmung:  10                              

Ablehnung:      -                                 

Enthaltung:     1                                

 

 

und

 

2. Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt folgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Holtrand“:

 

1.

Der Bebauungsplan Nr. 1 für das Wohngebiet „Holtrand“ soll geändert werden. Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans sollen folgende Planungsziele erreicht werden:

- Verringerung der Größe des festgesetzten Spielplatzes auf die gemeindeeigene

  Fläche des jetzigen Spielplatzes,

- Vergrößerung der Fläche des allgemeinen Wohngebietes WA 1 um ca. 5 m nach

  Osten, um die Bebauungsmöglichkeiten der vorhandenen Grundstücke im WA 1 zu

  verbessern.   

 

2.

Da durch die Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt und die in § 13 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB genannten Voraussetzungen gegeben sind, wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewandt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. 

 

3.

Der Entwurf der 4 Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Holtrand“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und die Begründung dazu, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4.

Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

5.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 in Anwendung des § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13           

davon anwesend: 11                        

Zustimmung:  9                                

Ablehnung:      -                                 

Enthaltung:     2