Sitzung: 10.04.2008 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: -, Enthaltung: 1
1. Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Gelbensande hebt den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 1 vom 12.02.2004 auf.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13
davon anwesend:11
Zustimmung: 10
Ablehnung: -
Enthaltung: 1
und
2. Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Gelbensande beschließt folgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 4.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Holtrand“:
Der Bebauungsplan Nr. 1 für das Wohngebiet „Holtrand“ soll
geändert werden. Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans sollen folgende
Planungsziele erreicht werden: - Verringerung der Größe des festgesetzten Spielplatzes auf die gemeindeeigene Fläche des jetzigen Spielplatzes, - Vergrößerung der Fläche des allgemeinen Wohngebietes WA 1 um ca. 5 m nach Osten, um die Bebauungsmöglichkeiten der vorhandenen Grundstücke im WA 1 zu verbessern.
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Da durch die Änderungen die
Grundzüge der Planung nicht berührt und die in § 13 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB
genannten Voraussetzungen gegeben sind, wird das vereinfachte Verfahren nach
§ 13 BauGB angewandt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. |
3. |
Der Entwurf der 4 Änderung des
Bebauungsplans Nr. 1 „Holtrand“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und
die Begründung dazu, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
4. |
Die Entwürfe des Plans und der
Begründung sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. |
5. |
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 in Anwendung des § 4 Abs. 2 BauGB zu
beteiligen. |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13
davon anwesend: 11
Zustimmung: 9
Ablehnung: -
Enthaltung: 2