Sitzung: 10.04.2008 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltung: -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Gelbensande als Gesellschafterin der Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande
mbH beschließt:
1.
Euroumstellung
a) Das Stammkapital und der Geschäftsanteil der
Gesellschaft (§ 3 der Satzung) werden auf Euro umgestellt.
b) Das Stammkapital von DM 2.200.000,00 beträgt
aufgrund der Umstellung auf den Euro somit EUR 1.124.842,14 (gerundet), der
Geschäftsanteil der Gemeinde Gelbensande beträgt aufgrund der Umstellung auf
den Euro somit EUR 1.124.842,14 (gerundet)
2.
Kapitalherabsetzung
a) Das Stammkapital der Gesellschaft wird von EUR
1.124.842,14 um EUR 524.842,14 auf EUR 600.000 (in Worten: EURO
sechshunderttausend) herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt zum Zwecke der
Glättung, der Beseitigung eines Verlustvortrages, der teilweisen Rückzahlung
von Stammeinlagen und der teilweisen Bildung einer Rücklage.
b) Die Kapitalrücklage (Stand: 31.12.2006 EUR
357.476,38) wird in Höhe von EUR 297.476,38 aufgelöst, so dass eine
Kapitalrücklage in Höhe von 60.000,00 verbleibt.
c) Von den Herabsetzungs- und Auflösungsbetrag von
insgesamt EUR 822.318,52 (EUR 524.842,14 + 297.476,38) wird der Verlustvortrag
in Höhe von EUR 569.100,18 (Stand: 31.12.2006) vollständig ausgeglichen.
d) Von den verbleibenden EUR 253.218,34 werden EUR
250.000,00 (in Worten: Euro zweihundertfünfzigtausend) an die Gesellschafterin
zurückgezahlt zum Zwecke der Einstellung in die Kapitalrücklage der
Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der
Gemeinde Gelbensande.
EUR 3.218,34 werden der Kapitalrücklage der
Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH zugeführt.
e) Der Nennbetrag der Stammeinlage beträgt nach der
Kapitalherabsetzung EUR 600.000,00.
f)
§ 3 Ziffer
1. des Gesellschaftsvertrages erhält folgende Neufassung:
„1. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 600.000,00 (in Worten
Euro sechshunderttausend)“.
g) § 3 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages („Das
Stammkapital wird aufgeteilt in Stammeinlagen von je 540.000,00 DM.“) wird aufgehoben und wie folgt neu
gefasst:
„2. entfällt“.
h) § 9 Ziffer 2 Satz 2 („ Je 25.000,-- DM eines
Geschäftsanteiles gewähren eine Stimme“) wird wie folgt neu gefasst:
„Je EUR 50,- eines Geschäftsanteils gewähren eine Stimme.“
§ 9 Ziffer 2 bleibt im Übrigen unverändert.
3. Auf die Anfechtung der vorgefassten
Beschlüsse wird verzichtet.