Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande als Gesellschafterin der Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH beschließt:

 

 

1.                  Euroumstellung

 

a)      Das Stammkapital und der Geschäftsanteil der Gesellschaft (§ 3 der Satzung) werden auf Euro umgestellt.

 

b)      Das Stammkapital von DM 2.200.000,00 beträgt aufgrund der Umstellung auf den Euro somit EUR 1.124.842,14 (gerundet), der Geschäftsanteil der Gemeinde Gelbensande beträgt aufgrund der Umstellung auf den Euro somit EUR 1.124.842,14 (gerundet)

 

2. Kapitalherabsetzung

 

a)      Das Stammkapital der Gesellschaft wird von EUR 1.124.842,14 um EUR 524.842,14 auf EUR 600.000 (in Worten: EURO sechshunderttausend) herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt zum Zwecke der Glättung, der Beseitigung eines Verlustvortrages, der teilweisen Rückzahlung von Stammeinlagen und der teilweisen Bildung einer Rücklage.

 

b)      Die Kapitalrücklage (Stand: 31.12.2006 EUR 357.476,38) wird in Höhe von EUR 297.476,38 aufgelöst, so dass eine Kapitalrücklage in Höhe von 60.000,00 verbleibt.

 

c)      Von den Herabsetzungs- und Auflösungsbetrag von insgesamt EUR 822.318,52 (EUR 524.842,14 + 297.476,38) wird der Verlustvortrag in Höhe von EUR 569.100,18 (Stand: 31.12.2006) vollständig ausgeglichen.

 

d)      Von den verbleibenden EUR 253.218,34 werden EUR 250.000,00 (in Worten: Euro zweihundertfünfzigtausend) an die Gesellschafterin zurückgezahlt zum Zwecke der Einstellung in die Kapitalrücklage der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der Gemeinde Gelbensande.

 

EUR 3.218,34 werden der Kapitalrücklage der Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH zugeführt.

 

e)      Der Nennbetrag der Stammeinlage beträgt nach der Kapitalherabsetzung EUR 600.000,00.

 

f)        § 3 Ziffer 1. des Gesellschaftsvertrages erhält folgende Neufassung:

 

„1. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 600.000,00 (in Worten Euro sechshunderttausend)“.

 

g)      § 3 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages („Das Stammkapital wird aufgeteilt in Stammeinlagen von je 540.000,00  DM.“) wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

 

„2. entfällt“.

 

h)      § 9 Ziffer 2 Satz 2 („ Je 25.000,-- DM eines Geschäftsanteiles gewähren eine Stimme“) wird wie folgt neu gefasst:

 

„Je EUR 50,- eines Geschäftsanteils gewähren eine Stimme.“

 

§ 9 Ziffer 2 bleibt im Übrigen unverändert.

 

 

3.  Auf die Anfechtung der vorgefassten Beschlüsse wird verzichtet.