Sitzung: 12.03.2008 Amtsausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: -, Enthaltungen: -
Beschluss:
Der Amtsausschuss
Rostocker Heide beschließt gemäß § 2, Abs. 1 c der FFwEntsch.VO M-V vom
07.09.2000 den Höchstbetrag der Aufwandsentschädigung an den Amtswehrführer,
eine Aufwandsentschädigung, die höchstens die Hälfte der tatsächlich an den
Amtswehrführer gezahlte Entschädigung betragen darf (76,69 €), an seinen
Stellvertreter und eine Aufwandsentschädigung an den Amtsjugendwart in Höhe von
62.50 € zu zahlen.