Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: -, Enthaltungen: -

Beschluss:

Der Amtsausschuss Rostocker Heide beschließt gemäß § 2, Abs. 1 c der FFwEntsch.VO M-V vom 07.09.2000 den Höchstbetrag der Aufwandsentschädigung an den Amtswehrführer, eine Aufwandsentschädigung, die höchstens die Hälfte der tatsächlich an den Amtswehrführer gezahlte Entschädigung betragen darf (76,69 €), an seinen Stellvertreter und eine Aufwandsentschädigung an den Amtsjugendwart in Höhe von 62.50 €  zu zahlen.