Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: -, Enthaltungen: -

Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide bestätigt seine Entscheidungen vom 13.12.2006 und 13.06.2007. Die Anerkennung privater Dienstfahrzeuge für Dienstreisen liegt entsprechend Punkt 2.1.1. der allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Benutzung privater Kraftfahrzeuge zu Dienstreisen (VVK M-V) im überwiegenden dienstlichen Interesse, da dadurch die Arbeit des Amtes organisatorisch verbessert, die Dienstleistungen an den Bürgern und Gemeinden erhöht und flexibler gestaltet werden können. Es werden auch Einsparungen personeller und sächlicher Art erzielt.

Es konnte außerdem nachgewiesen werden, dass die Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel oder weiterer verwaltungseigener Kraftfahrzeuge nicht möglich oder weniger wirtschaftlich als die Benutzung privater Kraftfahrzeuge ist.

Damit ist auch ein unabweisbares dienstliches Bedürfnis begründet, so dass die Anerkennung entsprechend Punkt 2.1.4. VVK M-V auch ohne das Erreichen der 6.000 km Mindestfahrleistung erfolgt.

Die Begründung und die Kostenberechnungen der Beschlussvorlage sind Bestandteil des Beschlusses.