Sitzung: 12.03.2008 Amtsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: -, Enthaltungen: -
Beschluss:
Der Amtsausschuss des
Amtes Rostocker Heide bestätigt seine Entscheidungen vom 13.12.2006 und
13.06.2007. Die Anerkennung privater Dienstfahrzeuge für Dienstreisen liegt
entsprechend Punkt 2.1.1. der allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die
Benutzung privater Kraftfahrzeuge zu Dienstreisen (VVK M-V) im überwiegenden
dienstlichen Interesse, da dadurch die Arbeit des Amtes organisatorisch
verbessert, die Dienstleistungen an den Bürgern und Gemeinden erhöht und
flexibler gestaltet werden können. Es werden auch Einsparungen personeller und
sächlicher Art erzielt.
Es konnte außerdem
nachgewiesen werden, dass die Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel
oder weiterer verwaltungseigener Kraftfahrzeuge nicht möglich oder weniger
wirtschaftlich als die Benutzung privater Kraftfahrzeuge ist.
Damit ist auch ein
unabweisbares dienstliches Bedürfnis begründet, so dass die Anerkennung
entsprechend Punkt 2.1.4. VVK M-V auch ohne das Erreichen der 6.000 km
Mindestfahrleistung erfolgt.
Die Begründung und die
Kostenberechnungen der Beschlussvorlage sind Bestandteil des Beschlusses.