Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt als Voraussetzung zur Erhebung eines Straßenbaubeitrages die Kostenspaltung für die Teileinrichtung Gehweg in der Innerortsstraße Wiethäger Straße (Kostenspaltungsbeschluss) sowie den Abschnittsbildungsbeschluss für den abzurechnenden Teil der Anlage Wiethäger Straße.

Der abzurechnende Abschnitt der Anlage Wiethäger Straße beginnt an der Einmündung Wiethäger Straße, Flurstück 3/1 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen und endet an der Einmündung des Grenzsteiges in Höhe des Flurstückes 6/48 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen.