Sitzung: 17.03.2008 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Rövershagen beschließt als Voraussetzung zur Erhebung eines Straßenbaubeitrages
die Kostenspaltung für die Teileinrichtung Gehweg in der Innerortsstraße
Wiethäger Straße (Kostenspaltungsbeschluss) sowie den
Abschnittsbildungsbeschluss für den abzurechnenden Teil der Anlage Wiethäger
Straße.
Der abzurechnende
Abschnitt der Anlage Wiethäger Straße beginnt an der Einmündung Wiethäger
Straße, Flurstück 3/1 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen und endet an der
Einmündung des Grenzsteiges in Höhe des Flurstückes 6/48 der Flur 1 Gemarkung
Rövershagen.