Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, bei der obersten Schulaufsichtsbehörde einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung für die Bildung einer unterzügigen Eingangsklasse für die Grundschule am Einzelstandort entsprechend § 45 Abs. 4 Satz 2 Punkt 1 SchulG M-V in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 Schulentwicklungsplanungsverordnung (SEPVO) zu stellen, wenn die notwendige Schülerzahl von 20 Schülern für die künftige 1. Klasse nicht erreicht wird.