Sitzung: 18.02.2008 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, bei der obersten
Schulaufsichtsbehörde einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung für die Bildung
einer unterzügigen
Eingangsklasse für die Grundschule am Einzelstandort entsprechend § 45 Abs. 4
Satz 2 Punkt 1 SchulG M-V in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2
Schulentwicklungsplanungsverordnung (SEPVO) zu stellen, wenn die notwendige Schülerzahl
von 20 Schülern für die künftige 1. Klasse nicht erreicht wird.