Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zum Neubau eines Erweiterungsbaues des Pflegeheimes Charlottenhof auf dem Flurstück 1/2 und teilweise 1/11 der Flur 6 Gemarkung Gelbensande bis zur Klärung der ausreichenden Löschwasserversorgung bzw. dessen Herstellung ab.

 

Nach Klärung bzw. nach Schaffung der Voraussetzungen für eine ausreichende Löschwasserversorgung stimmt die Gemeinde dem vorliegenden Bauantrag nach § 34 BauGB aus bauplanungsrechtlicher Sicht zu.

 

Das Amt hat parallel dazu Verbindungen mit dem Charlottenhof aufzunehmen, um auf der Ebene Amt, Charlottenhof, Landkreis, Gemeinde zur schnellen Klärung des Sachverhaltes beizutragen.