Sitzung: 21.02.2008 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeinde Bentwisch stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere
Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zur Errichtung eines Wohn-
und Geschäftshauses auf den Flurstücken 129/5 und 128/9 der Flur 1 Gemarkung
Goorstorf aus bauplanungsrechtlicher Sicht zu.
Hinsichtlich
der Freiflächengestaltung stimmt die Gemeinde Bentwisch der direkten Zufahrt
auf 6 Stellplätze über den Fußweg an der Verkehrsanlage aus verkehrstechnischer
und gestalterischer Sicht nicht zu.
Die
Gemeinde Bentwisch stimmt lediglich zwei Zufahrten (1 x für zwei Stellplätze 1
x Zufahrt für Parkplatz mit 4 Stellplätzen) zu.
Das
fachgerechte Absenken der Borde obliegt dem Bauherr. Nach Fertigstellung hat
eine Abnahme mit dem Bauamt des Amtes Rostocker Heide zu erfolgen.