Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeinde Bentwisch stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf den Flurstücken 129/5 und 128/9 der Flur 1 Gemarkung Goorstorf aus bauplanungsrechtlicher Sicht zu.

Hinsichtlich der Freiflächengestaltung stimmt die Gemeinde Bentwisch der direkten Zufahrt auf 6 Stellplätze über den Fußweg an der Verkehrsanlage aus verkehrstechnischer und gestalterischer Sicht nicht zu.

Die Gemeinde Bentwisch stimmt lediglich zwei Zufahrten (1 x für zwei Stellplätze 1 x Zufahrt für Parkplatz mit 4 Stellplätzen) zu.

Das fachgerechte Absenken der Borde obliegt dem Bauherr. Nach Fertigstellung hat eine Abnahme mit dem Bauamt des Amtes Rostocker Heide zu erfolgen.