Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, dem Träger der Kindereinrichtung Gelbensande, dem Institut Lernen und Leben e. V., einen zweckgebundenen Zuschuss pro Krippen-, Kita- und Hortplatz zu gewähren. Der Zuschuss pro Krippen-, Kita- und Hortplatz ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Wohngemeindeanteil der Gemeinde Gelbensande und dem Wohngemeindeanteil der Fremdgemeinde, sofern letzter niedriger ist als der Anteil Gelbensandes. Der Zuschuss wird anhand der am 1. eines Monats tatsächlich belegten Plätze monatlich an das ILL überwiesen. Er wird rückwirkend ab 01.01.2008 gezahlt.

 

Die zusätzlichen Kosten im Haushaltsjahr 2008 in Höhe von voraussichtlich 5.300,00 € werden aus Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 46400. 71700 (voraussichtlich 4.100,00 €) finanziert. Die restlichen max. 1.200,00 € werden entsprechend § 15 der Gemeindehaushaltsverordung (die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes insgesamt dienen zur Deckung der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes) aus Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben 2008 finanziert. Sollte es weder Mehreinnahmen noch Minderausgaben geben, müssen die Kosten aus der Rücklage finanziert werden.

Für den Zuschuss wird eine separate Haushaltsstelle (71710-Zuschuss zum Gemeindeanteil für Fremdkinder) angelegt, die mit der 71700 gegenseitig zu decken ist.

 

Den Anträgen der Familie Mausch, Klostermann, Holm und Rieck wird mit dem vorgenannten Beschluss voll entsprochen.