Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den beiliegenden Mietvertrag.

 

Im Mietvertrag ist die Namensnennung (Herr Moldenhauer) durch „Beauftragten der Gemeinde“ zu ersetzen.

 

 

 

                                                                                          Mietvertrag                                                   

 

Feierhalle Graal-Müritzer-Str. 1 Rövershagen

(kurzfristige Vergabe)

 

zwischen              der Gemeinde Rövershagen (Eichenallee 20, 18182 Gelbensande, Tel.: 038201/5000) als Träger der Feierhalle Rövershagen, vertreten durch die Bürgermeisterin, Frau Dr. Schöne

 

im Vertrag Vermieter genannt

 

und                        ..........................................................................................................................

 

                               ..........................................................................................................................

 

im Vertrag Mieter genannt

 

über die Nutzung der Feierhalle Graal-Müritzer-Str. 1, Rövershagen.

 

 

§ 1 Vertragsobjekt

 

1.       Der Vermieter überlässt dem Mieter die Feierhalle für folgende Veranstaltung zur Nutzung:

 

Veranstaltung:

 

vom                                    

 

 

Uhr

 

bis                                      

 

 

Uhr

 

2.       Das Mietverhältnis umfasst die Feierhalle und die sanitäre Einrichtung.

3.       Der Mieter ist berechtigt, die gemieteten Räume während der Mietzeit mit folgenden Einrichtungen, Gegenständen auszustatten:

 

 

 

 

 

Die Ausstattung muss nach Ablauf der Mietzeit vom Veranstalter unverzüglich (bis ...................... Uhr) beseitigt werden.

 

4.       Die gemieteten Räume werden vom Beauftragten der Gemeinde Rövershagen mit Beginn der Mietzeit an den Mieter bzw. seinen Beauftragten .......................................................... übergeben.

 

5.       Der Vermieter behält sich vor, vor Übergabe der vermieteten Räume einseitig vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn zu befürchten ist, dass sich aus der Veranstaltung unzumutbare Unzuträglichkeiten ergeben oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestört oder gefährdet wird. Dem Vermieter sind anlässlich des Abschlusses des Mietvertrages entstandene Unkosten vom Mieter zu erstatten.

 

 

                                                           § 2 Zahlungspflicht des Mieters

 

1)       Der Mietzins beträgt

 

 

a)

für gemeinnützige Vereine

0,00 €

pro Veranstaltung/pro Tag

 

b)

für private Personen und deren Zusammenschlüsse

100,00 €

pro Veranstaltung/pro Tag

 

c)

Bestattungsinstitute

150,00 €

pro Veranstaltung/pro Tag

 

d)

sonstige gewerbliche Nutzung

200,00 €

pro Veranstaltung/pro Tag

 

Mit diesem Mietzins sind alle Mietnebenkosten abgegolten.

 

2.       Die Zahlung des Mietzinses erfolgt nach Abschluss des Mietvertrages nach Rechnungslegung durch das Amt.

 

3.       Der Mietvertrag kann durch den Mieter bis zu 7 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei gekündigt werden. Kündigt der Mieter nicht innerhalb dieser Frist, ist der volle Mietzins zu zahlen.

 

 

§ 3 Hausrecht

 

Die Bürgermeisterin und mit deren Vollmacht der Beauftragte der Gemeinde üben im Auftrag der Gemeinde gegenüber dem Mieter und den Besuchern das Hausrecht aus. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.

 

 

§ 4 Haftung

 

1.       Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln und in unversehrtem Zustand zurückzugeben. Er haftet für jeden Schaden, der an der Mietsache während der Dauer des Mietverhältnisses entsteht.

 

2.       Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von allen Ansprüchen aus Schäden freizuhalten und freizustellen, die ihm, seinem Beauftragten oder Besuchern entstehen.

 

 

§ 5 Übergabe der Mietsache

 

1.          Die Anmeldung für die Nutzung der Feierhalle Rövershagen erfolgt maximal 6 Monate im voraus bei dem Beauftragten der Gemeinde.

2.          Die Übergabe der Feierhalle Rövershagen und der Schlüssel an den Mieter erfolgt durch den Beauftragten der Gemeinde mit Übergabeprotokoll.

 

3.          Die Abnahme der Feierhalle Rövershagen erfolgt am Tag nach der Veranstaltung mit Übergabeprotokoll und Rückgabe der Schlüssel.

 

 

§ 6 Besondere Bestimmungen und Auflagen

 

1.          Von diesem Vertrag erhalten der Vermieter und der Mieter je eine Ausfertigung.

 

2.          Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie als Ergänzung dieses Vertrages schriftlich zwischen dem Vermieter und Mieter vereinbart werden.

 

3.          Die Reinigung erfolgt durch den Vermieter.

 

4.          Sanitär- und Verbrauchsmaterial wird von der Gemeinde gestellt.

 

5.          Die Versorgungsmedien Wasser, Strom, Heizung und Entwässerung stellt die Gemeinde bereit.

 

6.          Die zumutbare Lärmbelästigung darf zum Schutz der Nachbarschaft nicht überschritten werden.

 

 

§ 7 Zuwiderhandlungen

 

Die Gemeinde behält sich das Recht vor, bei unsachgemäßer Behandlung der Mietsache die Nutzung zu versagen.

 

Rövershagen, den

 

 

 

 

 

Vermieter

 

Mieter

 

 

 

 

Ostseesparkasse Rostock

Konto-Nr.:

280 555 555

BLZ:

130 500 00

Deutsche Kreditbank

Konto-Nr.:

101 741

BLZ:

120 300 00

Volks- und Raiffeisenbank

Konto-Nr.:

211 150 0

BLZ:

130 900 00