Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde der Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Flurstück 14/50 der Flur 1 aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu.

 

Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag auf Verbreiterung der Auffahrt über den Rad-/Fußweg zu. Die Umsetzung des Pollers auf dem Rad-/Fußweg hat zu Lasten des Antragstellers zu erfolgen.

Sollte es während der Bauphase zu Beschädigungen am Rad-/Gehweg kommen, sind diese zu Lasten des Bauherren zu beseitigen.