Sitzung: 11.12.2007 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen lehnt im Rahmen der
Beteiligung nach § 36 BauGB, den Bauantrag zur Errichtung einer Werbeanlage 4 x
4 m, Höhe 16 m auf dem Flurstück 70/4 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen nach § 10
LBauO M-V in Verbindung mit § 34 BauGB (Einfügungsgebot) ab.