Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen lehnt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB, den Bauantrag zur Errichtung einer Werbeanlage 4 x 4 m, Höhe 16 m auf dem Flurstück 70/4 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen nach § 10 LBauO M-V in Verbindung mit § 34 BauGB (Einfügungsgebot) ab.