Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt folgende Verfahrensweise in Beantwortung des Antrages auf öffentliche Zuwegung und Straßenausbau für das Flurstück 123/4 der Flur 1 Gemarkung Blankenhagen:

-          Durch Herrn Riehl oder durch die Erbengemeinschaft ist eine Bauvoranfrage zu stellen.

-          Durch Herrn Riehl oder durch die Erbengemeinschaft ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Geltungsbereich hat auch die Zuwegung von der Wulfshäger Straße bis zum Flurstück 123/4 der Flur 1 Gemarkung Blankenhagen zu beinhalten, um die anderen Anlieger von den Kosten für den Ausbau der Zuwegung frei zu halten.

-          Mit der Erstellung des Bebauungsplanes ist Herr Böhm vom Planungsbüro bsd aus Rostock zu beauftragen.

-          Die Gemeinde ist kostenfrei zu halten.