Sitzung: 10.12.2007 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt folgende
Verfahrensweise in Beantwortung des Antrages auf öffentliche Zuwegung und
Straßenausbau für das Flurstück 123/4 der Flur 1 Gemarkung Blankenhagen:
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Durch Herrn Riehl oder durch die Erbengemeinschaft ist eine Bauvoranfrage
zu stellen.
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Durch Herrn Riehl oder durch die Erbengemeinschaft ist ein Bebauungsplan
aufzustellen. Der Geltungsbereich hat auch die Zuwegung von der Wulfshäger
Straße bis zum Flurstück 123/4 der Flur 1 Gemarkung Blankenhagen zu beinhalten,
um die anderen Anlieger von den Kosten für den Ausbau der Zuwegung frei zu
halten.
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Mit der Erstellung des Bebauungsplanes ist Herr Böhm vom Planungsbüro bsd
aus Rostock zu beauftragen.
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Die Gemeinde ist kostenfrei zu halten.