Beschluss: geändert beschlossen

Sachverhalt:

Die Gemeinde Mönchhagen hat die im B-Plan Nr. 1.2 und 2 „Wohngebiet Ibenhorst“ ausgewiesene öffentliche Grünfläche den Anliegern zur Nutzung überlassen oder den Anliegern verkauft.

Sowohl im Nutzungsvertrag als auch im Kaufvertrag wird auf die Festsetzungen des  vorgenannten B-Plans hingewiesen.

 

Bei einer gemeinsamen Vorortkontrolle mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Bad Doberan wurde im Bereich des Biotops eine tatsächliche Nutzung in Form von  Befestigung von Flächen, Schaffung von Grillecken, Bepflanzung mit Koniferen oder  Gestaltung des Biotops festgestellt. Diese Nutzung widerspricht den Festsetzungen des B-Plans und dem Landeswassergesetz, welches bis zu einem Abstand von 7 Metern vom Biotop entfernt Anwendung findet. Die Einhaltung des Landeswassergesetzes wird vom Landkreis Bad Doberan durchgesetzt. Von der Durchsetzung der Festsetzungen des B-Plans bezüglich der restlichen öffentlichen Grünfläche in diesem Bereich kann abgesehen werden, wenn die Gemeinde den B-Plan ändert und eine andere Fläche  für Grünausgleichsmaßnahmen zu Verfügung stellt.

Die Gemeinde muss sich nun positionieren.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Für ca. 1.430 m² anders genutzte Fläche muss ein Ausgleich geschaffen werden. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wurden folgende Varianten vorgeschlagen:

-          Bepflanzung einer Fläche mit einer Hecke in Häschendorf hinter dem Dorfteich

-          Pflanzung einer Baumreihe in diesem Bereich oder woanders

-          ökologische Herstellung des Solls im Oberdorf.

 

Die Kosten werden je nach Maßnahme zwischen 7.000 und 15.000 € betragen. Hinzu kommen noch die Kosten für die B-Plan-Änderung.

 

Sollte die Gemeinde einer B-Plan-Änderung zustimmen, dann empfiehlt die Verwaltung, die Kosten auf die betroffenen Anlieger umzulegen. Vorher sollten  die Betroffenen darüber informiert und ihr Einverständnis eingeholt werden.

 

Kurze Diskussion über die Hintergründe des Beschlusses

 

 

Stellungnahme des Bauausschusses vom 26.11.2007:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, einer Änderung des B-Pläne Nr. 1.2 und 2 bezüglich der Ausweisung der öffentlichen Grünfläche im Bereich des Biotops nicht zuzustimmen. Die bestehenden Festsetzungen der B-Pläne sollten durchgesetzt werden.

                                                          einstimmig