Sitzung: 26.11.2007 Bauausschuss Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Sachverhalt:
Die Gemeinde Mönchhagen hat die im B-Plan Nr. 1.2 und 2
„Wohngebiet Ibenhorst“ ausgewiesene öffentliche Grünfläche den Anliegern zur
Nutzung überlassen oder den Anliegern verkauft.
Sowohl im Nutzungsvertrag als auch im Kaufvertrag wird
auf die Festsetzungen des vorgenannten
B-Plans hingewiesen.
Bei einer gemeinsamen Vorortkontrolle mit der Unteren
Naturschutzbehörde des Landkreises Bad Doberan wurde im Bereich des Biotops
eine tatsächliche Nutzung in Form von
Befestigung von Flächen, Schaffung von Grillecken, Bepflanzung mit
Koniferen oder Gestaltung des Biotops
festgestellt. Diese Nutzung widerspricht den Festsetzungen des B-Plans und dem
Landeswassergesetz, welches bis zu einem Abstand von 7 Metern vom Biotop
entfernt Anwendung findet. Die Einhaltung des Landeswassergesetzes wird vom
Landkreis Bad Doberan durchgesetzt. Von der Durchsetzung der Festsetzungen des
B-Plans bezüglich der restlichen öffentlichen Grünfläche in diesem Bereich kann
abgesehen werden, wenn die Gemeinde den B-Plan ändert und eine andere
Fläche für Grünausgleichsmaßnahmen zu
Verfügung stellt.
Die Gemeinde muss sich nun positionieren.
Stellungnahme der Verwaltung:
Für ca. 1.430 m² anders genutzte Fläche muss ein
Ausgleich geschaffen werden. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wurden
folgende Varianten vorgeschlagen:
-
Bepflanzung einer Fläche mit einer Hecke in Häschendorf hinter dem Dorfteich
-
Pflanzung einer Baumreihe in diesem Bereich oder woanders
-
ökologische Herstellung des Solls im Oberdorf.
Die Kosten werden je nach Maßnahme zwischen 7.000 und
15.000 € betragen. Hinzu kommen noch die Kosten für die B-Plan-Änderung.
Sollte die Gemeinde einer B-Plan-Änderung zustimmen,
dann empfiehlt die Verwaltung, die Kosten auf die betroffenen Anlieger
umzulegen. Vorher sollten die
Betroffenen darüber informiert und ihr Einverständnis eingeholt werden.
Kurze Diskussion über die Hintergründe des Beschlusses
Stellungnahme des Bauausschusses vom 26.11.2007:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung
einstimmig, einer Änderung des B-Pläne Nr. 1.2 und 2 bezüglich der Ausweisung
der öffentlichen Grünfläche im Bereich des Biotops nicht zuzustimmen.
Die bestehenden Festsetzungen der B-Pläne sollten durchgesetzt werden.
einstimmig