Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, dem Antrag zur Errichtung eines Carports mit Geräteschuppen, verbunden mit dem Antrag auf Überschreitung der Baugrenze zur Straßenseite auf dem Flurstück 163/83 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 31 BauGB in Verbindung mit § 30 BauGB zu.

Das äußerste Bauteil hat mindestens 1,40 m von der Grundstücksgrenze entfernt zu sein.