Sitzung: 24.09.2007 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: 1
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Rövershagen stimmt im
Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde,
dem Antrag zur Errichtung eines Carports mit Geräteschuppen, verbunden mit dem
Antrag auf Überschreitung der Baugrenze zur Straßenseite auf dem Flurstück
163/83 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach §
31 BauGB in Verbindung mit § 30 BauGB zu.
Das äußerste Bauteil hat mindestens 1,40 m von der
Grundstücksgrenze entfernt zu sein.