Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -

Beschluss:

Die Gemeinde Rövershagen fasst den folgenden Satzungsbeschluss zum B-Plan

Nr. 9 „Biogasanlage Oberhagen“ südlich der Kreisstraße K 17 und östlich der

Stallgebäude der „Gut Tier- und Pflanzenproduktions GmbH“ in Oberhagen.

 

1.

Das Ergebnis der Umweltprüfung zum Bebauungsplan Nr. 9 hat die Gemeindevertretung

mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft. 

 

2.

Das Abwägungsergebnis gemäß Beschluss vom 12.02.2007 behält weiterhin Gültigkeit.

Die zum Entwurf des Bebauungsplans in der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

nicht geantwortet haben:

 

 

3

Wirtschaftsministerium, SG Luftverkehr

 

18

Deutsche Telekom AG, T-Com

 

22

E.ON edis AG

 

26

Warnow-Wasser- und Abwasserverband

 

30

Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs

 

31

Katholische Christusgemeinde Rostock

 

 

keine Anregungen oder Bedenken von:

 

 

4

Betrieb für Bau- und Liegenschaften M-V

 

12

StAUN Rostock

 

13

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V

 

16

LK Bad Doberan, Planungsamt

 

16

LK Bad Doberan, untere Bauaufsichtsbehörde, SG Brandschutz

 

16

LK Bad Doberan, untere Denkmalschutzbehörde

 

16

LK bad Doberan, untere Wasserbehörde

 

16

LK Bad Doberan, Gesundheitsamt

 

17

Eurawasser Nord GmbH

 

27

Industrie- und Handelskammer Rostock

 

28

Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

 

29

Wasser- und Bodenverband Untere Warnow - Küste

 

32

Amt für Raumordnung und Landesplanung

 

33

Gemeinde Mönchhagen

 

34

Gemeinde Blankenhagen

 

35

Gemeinde Gelbensande

 

37

Gemeinde Poppendorf

 

38

Hansestadt Rostock

 

 

Anregungen oder Bedenken von: (siehe Anlage 2)

 

 

 

14

Amt für Landwirtschaft Bützow

 

16

LK Bad Doberan, untere Bauaufsichtsbehörde

 

16

LK Bad Doberan, untere Abfallbehörde

 

16

LK Bad Doberan, untere Naturschutzbehörde

 

36

Gemeinde Klein Kussewitz

 

3.

Die Anlage 1 (2 Seiten) sowie die Anlage 2 (6 Seiten) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

4.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen  vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

5.

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom

23.September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 9 „Biogasanlage Oberhagen“, südlich der Kreisstraße K 17 und östlich der Stallgebäude der „Gut Tier- und Pflanzenproduktions GmbH“ in Oberhagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

6.

Die Begründung wird gebilligt.