Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltung: -

Beschluss:

Die Gemeinde Rövershagen fasst den folgenden Satzungsbeschluss zum B-Plan

Nr. 9 „Biogasanlage Oberhagen“ südlich der Kreisstraße K 17 und östlich der

Stallgebäude der „Gut Tier- und Pflanzenproduktions GmbH“ in Oberhagen.

1.

Das Ergebnis der Umweltprüfung zum Bebauungsplan Nr. 9 hat die Gemeindevertretung

mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft. 

2.

Das Abwägungsergebnis gemäß Beschluss vom 12.02.2007 behält weiterhin Gültigkeit.

Die zum Entwurf des Bebauungsplans in der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

nicht geantwortet haben:

3

Wirtschaftsministerium, SG Luftverkehr

18

Deutsche Telekom AG, T-Com

22

E.ON edis AG

26

Warnow-Wasser- und Abwasserverband

30

Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs

31

Katholische Christusgemeinde Rostock

keine Anregungen oder Bedenken von:

4

Betrieb für Bau- und Liegenschaften M-V

12

StAUN Rostock

13

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V

16

LK Bad Doberan, Planungsamt

16

LK Bad Doberan, untere Bauaufsichtsbehörde, SG Brandschutz

16

LK Bad Doberan, untere Denkmalschutzbehörde

16

LK bad Doberan, untere Wasserbehörde

16

LK Bad Doberan, Gesundheitsamt

17

Eurawasser Nord GmbH

27

Industrie- und Handelskammer Rostock

28

Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

29

Wasser- und Bodenverband Untere Warnow - Küste

32

Amt für Raumordnung und Landesplanung

33

Gemeinde Mönchhagen

34

Gemeinde Blankenhagen

35

Gemeinde Gelbensande

37

Gemeinde Poppendorf

38

Hansestadt Rostock

Anregungen oder Bedenken von: (siehe Anlage 2)

 

14

Amt für Landwirtschaft Bützow

16

LK Bad Doberan, untere Bauaufsichtsbehörde

16

LK Bad Doberan, untere Abfallbehörde

16

LK Bad Doberan, untere Naturschutzbehörde

36

Gemeinde Klein Kussewitz

3.

Die Anlage 1 (2 Seiten) sowie die Anlage 2 (6 Seiten) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

4.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen  vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

5.

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom

23.September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 9 „Biogasanlage Oberhagen“, südlich der Kreisstraße K 17 und östlich der Stallgebäude der „Gut Tier- und Pflanzenproduktions GmbH“ in Oberhagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

6.

Die Begründung wird gebilligt.