Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen fasst den folgenden abschließenden

Beschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

1.

Das Ergebnis der Umweltprüfung hat die Gemeindevertretung mit dem

in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2.

Während der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs sind keine Stellungnahmen

von Bürgern eingegangen. Die Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger

öffentlicher Belange aus der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB  hat die

Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

nicht geantwortet haben:

 

 

3

Wirtschaftsministerium SG Luftverkehr

 

17

Eurawasser Nord GmbH

 

18

Deutsche Telekom AG, T-Com

 

22

E.ON edis AG

 

26

WWAV

 

30

Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs

 

31

Katholische Christusgemeinde Rostock

 

 

keine Anregungen oder Bedenken von:

 

 

4

Betrieb für Bau und Liegenschaften M-V

 

12

StAUN Rostock

 

13

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V

 

16

LK Bad Doberan, Planungsamt

 

16

LK Bad Doberan, untere Bauaufsichtsbehörde

 

16

LK Bad Doberan, untere Bauaufsichtsbehörde, Brandschutz

 

16

LK Bad Doberan, untere Denkmalschutzbehörde, Baudenkmalpflege

 

16

LK Bad Doberan, untere Wasserbehörde

 

16

LK Bad Doberan, untere Naturschutzbehörde

 

16

LK Bad Doberan, Gesundheitsamt

 

27

IHK Rostock

 

28

Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

 

29

WBV „Untere-Warnow-Küste“

 

32

Amt für Raumordnung und Landesplanung Mittleres Mecklenburg/Rostock

 

33

Gemeinde Mönchhagen

 

34

Gemeinde Blankenhagen

 

35

Gemeinde Gelbensande

 

37

Gemeinde Poppendorf

 

38

Hansestadt Rostock

 

 

Anregungen von: (siehe Anlage)

 

 

14

Amt für Landwirtschaft Bützow

 

16

LK Bad Doberan, Planungsamt (Stellungnahme zum Vorentwurf vom 02.11.2006)

 

16

LK Bad Doberan, untere Abfallbehörde

 

36

Gemeinde Klein Kussewitz

 

3.

Die Anlage 1 (2 Seiten) und die Anlage 2 (6 Seiten) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

4.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen  vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

5.

Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplans.

 

6.

Die Begründung wird gebilligt.

 

7.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, die Genehmigung für die 3. Änderung des Flächennutzungsplans zu beantragen und die Genehmigung alsdann ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.