Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt:

 

                                                        3. Satzung zur Änderung

                                      der Hauptsatzung der Gemeinde Mönchhagen

                                

                                                             Präambel

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der aktuellen Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Mönchhagen vom 07.08.2007 und nach Anzeige der Rechtsaufsichtsbehörde die folgende

3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Mönchhagen erlassen.

 

                                                         § 1 Änderungen

 

1. In § 4(2) wird

 

„Rechnungsprüfungsausschuss:

 3 Gemeindevertreter und 2 sachkundige Einwohner“

 

    ersatzlos gestrichen.

 

2. Im § 4(3) wird der Punkt 4

 

      „Rechnungsprüfungsausschuss- die Prüfung der Haushaltswirtschaft (Jahresrechnung der

       Gemeinde) „

 

    ersatzlos gestrichen.

 

 

3. Im § 4 wird folgender „Absatz 6 angefügt

 

    „Die Prüfung der Haushaltswirtschaft der Gemeinde Mönchhagen (Jahresrechnung) wird auf

    den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Rostocker Heide gemäß § 136(3) KV

    übertragen“.

 

                                                          § 2 Inkrafttreten

 

Diese 3. Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.