Sitzung: 07.08.2007 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Mönchhagen beschließt:
3. Satzung zur Änderung
der Hauptsatzung der Gemeinde Mönchhagen
Präambel
Auf der Grundlage des § 5 der
Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der
aktuellen Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Mönchhagen
vom 07.08.2007 und nach Anzeige der Rechtsaufsichtsbehörde die folgende
3. Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung der Gemeinde Mönchhagen erlassen.
§ 1 Änderungen
1. In § 4(2) wird
„Rechnungsprüfungsausschuss:
3 Gemeindevertreter und 2 sachkundige
Einwohner“
ersatzlos gestrichen.
2. Im § 4(3) wird der Punkt 4
„Rechnungsprüfungsausschuss- die Prüfung
der Haushaltswirtschaft (Jahresrechnung der
Gemeinde) „
ersatzlos gestrichen.
3. Im § 4 wird folgender
„Absatz 6 angefügt
„Die Prüfung der Haushaltswirtschaft der
Gemeinde Mönchhagen (Jahresrechnung) wird auf
den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes
Rostocker Heide gemäß § 136(3) KV
übertragen“.
§ 2 Inkrafttreten
Diese 3. Änderung der
Hauptsatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.