Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt den Satzungsbeschluss über die Aufhebung des B-Plans Nr. 7, „An der Postsäule II“ östlich der B 105 und westlich der Bahnstrecke Rostock-Stralsund:

 

1.

Das Ergebnis der Umweltprüfung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 7 hat die Gemeindevertretung mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft. 

 

2.

Das Abwägungsergebnis gemäß Beschluss vom 02.04.2007 behält weiterhin Gültigkeit. Die Stellungnahmen der nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

nicht geantwortet haben:

 

 

3

Luftfahrtbehörde

 

6

Straßenbauamt Güstrow

 

8

Eisenbahn-Bundesamt

 

11

Deutsche Telekom AG

 

13

Vattenfall Europe Transmission GmbH

 

18

Deutsche Post Bauen GmbH

 

 

keine Anregungen oder Bedenken von:

 

 

2

Wehrbereichsverwaltung Nord

 

7

Staatliches Amt für Umwelt und Natur Rostock

 

9

LK Bad Doberan, Planungsamt

 

12

E.ON edis AG

 

19

DB Services Immobilien GmbH

 

 

 

Anregungen oder Bedenken von: (siehe Anlage)

 

 

9

LK Bad Doberan, untere Abfallbehörde

 

9

LK Bad Doberan, Ordnungs- und Straßenverkehrsamt

 

9

LK Bad Doberan, untere Immissionsschutzbehörde

 

10

Eurawasser Nord GmbH

 

14

E.ON Hanse AG

 

16

Warnow-Wasser- und Abwasserverband

 

23

Hansestadt Rostock

 

3.

Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage 2 beigefügt. Die Anlage 2, bestehend aus 14 Seiten, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

4.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung, unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

5.

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) beschließt die Gemeindevertretung die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 7 „An der Postsäule II“, östlich der B 105 und westlich der Bahnstrecke Rostock-Stralsund, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung.

 

6.

Die Begründung zur Planaufhebung wird gebilligt.

 

7.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, den Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplans, ortsüblich bekanntzumachen.