Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme des Angebotes der BVVG vom 26.06.2007 zur Einigung über einen Vergleichsbetrag in Höhe von 188.000,00 € nebst Zinsen von 2 % über dem Basiszinssatz.

 

Mit der Zahlung des Vergleichsbetrages ist die Vertragsstrafe aus der Investitionsverpflichtung gem. § 10 des Grundstückkaufvertrages vom 26.03.1996, geändert vom 18.09.2000, erledigt.

 

Die Zahlung des Vergleichsbetrages erfolgt 2008.

 

Finanzierung: Der Betrag ist in den Haushalt einzustellen.