Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den folgenden Aufstellungsbeschluss

über den B-Plan Nr. 15 „Möbelmarkt Bentwisch“ Teilfläche des B-Plans Nr. 1 „Hanse-Fachmarkt-Zentrum“ sowie Erweiterungsfläche westlich der B 105 und nördlich der Bundesautobahn A 19

 

1.

Für eine Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 1 „Hanse-Fachmarkt-Zentrum“, derzeitig bebaut mit dem Möbelmarkt „Höffner“ sowie für die südlich angrenzenden Flächen bis zur Ortslage Neu-Bartelsdorf bzw. bis zur Anschlussstelle Rostock-Ost der Bundesautobahn A 19 soll der Bebauungsplan Nr. 15 aufgestellt werden.

 

Das Plangebiet wird begrenzt:

 

im Norden       : durch die Hansestraße  

im Osten         : durch den Geh- und Radweg zwischen der Anschlussstelle Rostock-Ost

                           und dem Hanse-Center

im Süden         : durch die Ortslage Neu-Bartelsdorf bzw. die Anschlussstelle Rostock-Ost der

                           Bundesautobahn A 19

im Westen      : durch die Straße Neu Bartelsdorf 

 

Das Plangebiet liegt in der Flur 1 Gemarkung Bentwisch sowie in der Flur 1 Gemarkung Neu Bartelsdorf und hat eine Größe von ca. 28 ha.

 

2.

städtebauliche Zielstellung

 

Mit dem Bebauungsplan sollen für den bestehenden Möbelmarkt abschließende planungsrechtliche Grundlagen geschaffen werden. Der Möbelmarkt soll in seinem Bestand gesichert und gleichzeitig eine angemessene Erweiterung der Möbelverkaufsfläche ermöglicht werden. Zusätzlich soll mit dem Bebauungsplan die Einordnung ergänzender Fachmärkte zugelassen werden. Die zwischen dem Möbelhaus und der A 19 bzw. der Ortslage Neu Bartelsdorf gelegene Fläche zum Ausgleich der Eingriffsfolgen soll in den Bebauungsplan einbezogen werden.    

 

3.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 ist ortsüblich bekanntzumachen.

(§ 2 Abs. 1 BauGB)