Sitzung: 05.07.2007 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den folgenden Aufstellungsbeschluss
über
den B-Plan Nr. 15 „Möbelmarkt Bentwisch“ Teilfläche des B-Plans Nr. 1
„Hanse-Fachmarkt-Zentrum“ sowie Erweiterungsfläche westlich der B 105 und
nördlich der Bundesautobahn A 19
1. |
Für
eine Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 1 „Hanse-Fachmarkt-Zentrum“, derzeitig
bebaut mit dem Möbelmarkt „Höffner“ sowie für die südlich angrenzenden
Flächen bis zur Ortslage Neu-Bartelsdorf bzw. bis zur Anschlussstelle
Rostock-Ost der Bundesautobahn A 19 soll der Bebauungsplan Nr. 15 aufgestellt
werden. Das
Plangebiet wird begrenzt: im
Norden : durch die
Hansestraße im
Osten : durch den Geh- und
Radweg zwischen der Anschlussstelle Rostock-Ost und dem
Hanse-Center im
Süden : durch die Ortslage
Neu-Bartelsdorf bzw. die Anschlussstelle Rostock-Ost der Bundesautobahn A 19 im
Westen : durch die Straße Neu
Bartelsdorf Das
Plangebiet liegt in der Flur 1 Gemarkung Bentwisch sowie in der Flur 1
Gemarkung Neu Bartelsdorf und hat eine Größe von ca. 28 ha. |
2. |
städtebauliche
Zielstellung Mit
dem Bebauungsplan sollen für den bestehenden Möbelmarkt abschließende
planungsrechtliche Grundlagen geschaffen werden. Der Möbelmarkt soll in
seinem Bestand gesichert und gleichzeitig eine angemessene Erweiterung der
Möbelverkaufsfläche ermöglicht werden. Zusätzlich soll mit dem Bebauungsplan
die Einordnung ergänzender Fachmärkte zugelassen werden. Die zwischen dem
Möbelhaus und der A 19 bzw. der Ortslage Neu Bartelsdorf gelegene Fläche zum
Ausgleich der Eingriffsfolgen soll in den Bebauungsplan einbezogen
werden. |
3. |
Der
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 ist ortsüblich
bekanntzumachen. (§
2 Abs. 1 BauGB) |