Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: -

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Ausführung des dargestellten Lösungsvorschlages. Es ist ein Stahlrohr DN 200(ca. L=18m) als Verbindung der beiden Gräben im Bereich der Zufahrt zu den Garagen gegenüber den Grundstücken Nummer 12 a-c unter der Voraussetzung einzubauen, dass keine Versorgungsleitungen in diesem Bereich im Erdreich liegen. Die Straßenplatten werden aufgenommen und die Erdoberfläche wird befahrbar hergestellt. Die Kosten für den Bau und die anteiligen Planungskosten betragen ca. 5.000 € und werden aus der Haushaltsstelle 6300 9400 zur Verfügung gestellt.

Die Baumaßnahme ist beschränkt durch das Planungsbüro ISH auszuschreiben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zur Bauausführung an das wirtschaftlichste Unternehmen im Rahmen der finanziellen Mittel in Höhe bis zu 5.000 € zu erteilen.

 

Der o. a. Beschluss wurde in der Gemeindevertretersitzung am 01.02.2007 abgelehnt.

 

Stellungnahme des Bauausschusses vom 14.06.2007:

In der Bauausschusssitzung am 18.04.2007 wurde noch einmal über den Sachverhalt diskutiert und beraten. Im Ergebnis der zahlreichen Diskussionen soll der Planer ISH zur nächsten Bauausschusssitzung im Juni  eingeladen werden.

Der Fachplaner erläuterte ausgiebig die bekannte Problematik und stellt fest, dass aus seiner Sicht die Verrohrung des Grabens vor dem Grundstück Nummer 18 gegenüber den Grundstücken 12 a – c keine Verbesserung der Situation darstellt. Die Vorflut ist nach wie vor nicht geklärt.

Die Bauausschussmitglieder schlagen dennoch der Gemeindevertretung vor, dass Stahlrohr einzubauen.

 

Erneute Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung bleibt bei ihrer o. a. Stellungnahme. Sie lehnt die Ausführung der beschriebenen Bauleistungen ab.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der der Gemeindevertretung Bentwisch mit 4 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen die Ausführung des dargestellten Lösungsvorschlages. Es ist ein Stahlrohr DN 200(ca. L=18m) als Verbindung der beiden Gräben im Bereich der Zufahrt zu den Garagen gegenüber den Grundstücken Nummer 12 a-c unter der Voraussetzung einzubauen, dass keine Versorgungsleitungen in diesem Bereich im Erdreich liegen. Die Straßenplatten werden aufgenommen und die Erdoberfläche wird befahrbar hergestellt. Die Kosten für den Bau und die anteiligen Planungskosten betragen ca. 5.000 € und werden aus der Haushaltsstelle 6300 9400 zur Verfügung gestellt.

Die Baumaßnahme ist beschränkt durch das Planungsbüro ISH auszuschreiben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zur Bauausführung an das wirtschaftlichste Unternehmen im Rahmen der finanziellen Mittel in Höhe bis zu 5.000 € zu erteilen.