Sitzung: 21.06.2007 Haupt- und Finanzausschuss Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: -
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Bentwisch beschließt die Ausführung des dargestellten Lösungsvorschlages. Es
ist ein Stahlrohr DN 200(ca. L=18m) als Verbindung der beiden Gräben im Bereich
der Zufahrt zu den Garagen gegenüber den Grundstücken Nummer 12 a-c unter der
Voraussetzung einzubauen, dass keine Versorgungsleitungen in diesem Bereich im
Erdreich liegen. Die Straßenplatten werden aufgenommen und die Erdoberfläche
wird befahrbar hergestellt. Die Kosten für den Bau und die anteiligen
Planungskosten betragen ca. 5.000 € und werden aus der Haushaltsstelle 6300
9400 zur Verfügung gestellt.
Die Baumaßnahme ist
beschränkt durch das Planungsbüro ISH auszuschreiben. Der Bürgermeister wird
ermächtigt, den Auftrag zur Bauausführung an das wirtschaftlichste Unternehmen
im Rahmen der finanziellen Mittel in Höhe bis zu 5.000 € zu erteilen.
Der o. a. Beschluss wurde in der Gemeindevertretersitzung am 01.02.2007
abgelehnt.
Stellungnahme des Bauausschusses vom 14.06.2007:
In der Bauausschusssitzung am
18.04.2007 wurde noch einmal über den Sachverhalt diskutiert und beraten. Im
Ergebnis der zahlreichen Diskussionen soll der Planer ISH zur nächsten
Bauausschusssitzung im Juni eingeladen
werden.
Der Fachplaner erläuterte
ausgiebig die bekannte Problematik und stellt fest, dass aus seiner Sicht die
Verrohrung des Grabens vor dem Grundstück Nummer 18 gegenüber den Grundstücken
12 a – c keine Verbesserung der Situation darstellt. Die Vorflut ist
nach wie vor nicht geklärt.
Die Bauausschussmitglieder
schlagen dennoch der Gemeindevertretung vor, dass Stahlrohr einzubauen.
Erneute Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung bleibt bei
ihrer o. a. Stellungnahme. Sie lehnt die Ausführung der beschriebenen
Bauleistungen ab.
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt der der Gemeindevertretung Bentwisch mit 4 Ja-Stimmen
und 2 Nein-Stimmen die Ausführung des dargestellten Lösungsvorschlages. Es ist
ein Stahlrohr DN 200(ca. L=18m) als Verbindung der beiden Gräben im Bereich der
Zufahrt zu den Garagen gegenüber den Grundstücken Nummer 12 a-c unter der
Voraussetzung einzubauen, dass keine Versorgungsleitungen in diesem Bereich im
Erdreich liegen. Die Straßenplatten werden aufgenommen und die Erdoberfläche
wird befahrbar hergestellt. Die Kosten für den Bau und die anteiligen
Planungskosten betragen ca. 5.000 € und werden aus der Haushaltsstelle 6300
9400 zur Verfügung gestellt.
Die Baumaßnahme ist
beschränkt durch das Planungsbüro ISH auszuschreiben. Der Bürgermeister wird
ermächtigt, den Auftrag zur Bauausführung an das wirtschaftlichste Unternehmen
im Rahmen der finanziellen Mittel in Höhe bis zu 5.000 € zu erteilen.