Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -

1. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Beräumung des Unrates einer öffentlichen Teilfläche des Flurstückes 10/5 der Flur 1 der Gemarkung Harmstorf. Die maximalen Kosten in Höhe von 3.000 € werden aus der Rücklage bereitgestellt.

 

ODER

 

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die kostenfreie Verpachtung an den Eigentümer des Flurstückes 68/63 der Flur 1 der Gemarkung Harmstorf der öffentlichen Teilfläche des Flurstückes 10/5 der Flur 1 der Gemarkung Harmstorf.

 

ODER

 

3. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt dem Eigentümer des Flurstückes 68/63 der Flur 1 der Gemarkung Harmstorf ein Kaufangebot bezüglich der öffentlichen Teilfläche des Flurstückes 10/5 der Flur 1 der Gemarkung Harmstorf zu unterbreiten.

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch hat in ihrer

Gemeindevertretersitzung am 06.04.2006 dem 3. Beschlussvorschlag zugestimmt.

 

Erneute Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung hat mit dem Eigentümer die gesamte Situation Vorort noch einmal besprochen. Der Eigentümer signalisiert, das angrenzende Grundstück unter der Voraussetzung einer vorherigen Beräumung zu kaufen.

Die Beräumung des Grundstückes wiegt bei weitem nicht die Kaufpreishöhe auf.

Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, das angrenzende Gelände erst zu beräumen und dann dem Nachbareigentümer zu verkaufen.

 

 Erneute Stellungnahme des Bauausschusses vom 10.05.2006: 

Die Bauausschussmitglieder empfehlen der Gemeindevertretung das Grundstück so zu veräußern wie es steht.

 

Erneute Stellungnahme der Verwaltung:

Die zu beräumende Fläche ist ca. 150 – 200 m² groß. Der Grundstückspreis pro m² beträgt ca. 8 – 10 €. Somit würde sich ein Kaufpreis von maximal 2000 € ergeben. Die Beräumung kostet laut Grobkostenschätzung ca. 3000 €.

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung erst die Beräumung der Fläche und dann einen Verkauf vor.      

 

1. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Beräumung des Unrates einer öffentlichen Teilfläche des Flurstückes 10/5 der Flur 1 der Gemarkung Harmstorf. Die maximalen Kosten in Höhe von 3.000 € werden aus der Rücklage bereitgestellt.

Die beräumte Fläche wird vom Nachbarn auf der Grundlage der aktuellen Bodenrichtwerttabelle von der Gemeinde gekauft. Sämtliche anfallende Kosten bezüglich des Verkaufs gehen zu lasten des Erwerbers. 

 

ODER

 

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt keine Beräumung der öffentlichen Teilfläche des Flurstückes 15/5 der Flur 1 der Gemarkung Harmstorf.

 

Die Gemeindevertretung lehnte in ihrer Gemeindevertretersitzung am 18.05.2006 die Beräumung des Unrates ab.

 

ERNEUTE STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:

Die Verwaltung und der Bürgermeister verweisen noch einmal darauf, dass die Menge des zu beseitigenden Unrates ständig zunimmt.

Da die Gemeinde Vorbild hinsichtlich einzuhaltender Ordnung sein sollte, empfiehlt die Verwaltung des Sachverhaltes sich noch einmal anzunehmen und eine Beräumung der öffentlichen Fläche zu veranlassen.

Hinweis: Die o. a. finanziellen Mittel reichen zum heutigen Zeitpunkt bei weitem für eine Beräumung nicht mehr aus.

 

ERNEUTE STELLUNGNAHME DES BAUAUSSCHUSSES VOM 14.06.2007:

Die Bauausschussmitglieder stimmen einer Beräumung des Unrates in Harmstorf zu.

Die Kosten sind durch die Verwaltung zu ermitteln.