Sitzung: 14.06.2007 Bauausschuss Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -
1. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
Beräumung des Unrates einer öffentlichen Teilfläche des Flurstückes 10/5 der
Flur 1 der Gemarkung Harmstorf. Die maximalen Kosten in Höhe von 3.000 € werden
aus der Rücklage bereitgestellt.
ODER
2. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
kostenfreie Verpachtung an den Eigentümer des Flurstückes 68/63 der Flur 1 der
Gemarkung Harmstorf der öffentlichen Teilfläche des Flurstückes 10/5 der Flur 1
der Gemarkung Harmstorf.
ODER
3. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt dem
Eigentümer des Flurstückes 68/63 der Flur 1 der Gemarkung Harmstorf ein
Kaufangebot bezüglich der öffentlichen Teilfläche des Flurstückes 10/5 der Flur
1 der Gemarkung Harmstorf zu unterbreiten.
Die Gemeindevertretung Bentwisch hat in ihrer
Gemeindevertretersitzung am 06.04.2006 dem 3.
Beschlussvorschlag zugestimmt.
Erneute Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat mit dem Eigentümer die gesamte
Situation Vorort noch einmal besprochen. Der Eigentümer signalisiert, das
angrenzende Grundstück unter der Voraussetzung einer vorherigen
Beräumung zu kaufen.
Die Beräumung des Grundstückes wiegt bei weitem nicht
die Kaufpreishöhe auf.
Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, das
angrenzende Gelände erst zu beräumen und dann dem Nachbareigentümer zu
verkaufen.
Erneute
Stellungnahme des Bauausschusses vom 10.05.2006:
Die Bauausschussmitglieder empfehlen der
Gemeindevertretung das Grundstück so zu veräußern wie es steht.
Erneute Stellungnahme der Verwaltung:
Die zu beräumende Fläche ist ca. 150 – 200 m² groß. Der
Grundstückspreis pro m² beträgt ca. 8 – 10 €. Somit würde sich ein Kaufpreis
von maximal 2000 € ergeben. Die Beräumung kostet laut Grobkostenschätzung ca.
3000 €.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung erst die
Beräumung der Fläche und dann einen Verkauf vor.
1. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
Beräumung des Unrates einer öffentlichen Teilfläche des Flurstückes 10/5 der
Flur 1 der Gemarkung Harmstorf. Die maximalen Kosten in Höhe von 3.000 € werden
aus der Rücklage bereitgestellt.
Die beräumte Fläche wird vom Nachbarn auf der Grundlage
der aktuellen Bodenrichtwerttabelle von der Gemeinde gekauft. Sämtliche
anfallende Kosten bezüglich des Verkaufs gehen zu lasten des Erwerbers.
ODER
2. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt keine
Beräumung der öffentlichen Teilfläche des Flurstückes 15/5 der Flur 1 der
Gemarkung Harmstorf.
Die
Gemeindevertretung lehnte in ihrer Gemeindevertretersitzung am 18.05.2006 die
Beräumung des Unrates ab.
ERNEUTE
STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:
Die Verwaltung und der Bürgermeister verweisen noch
einmal darauf, dass die Menge des zu beseitigenden Unrates ständig zunimmt.
Da die Gemeinde Vorbild hinsichtlich einzuhaltender
Ordnung sein sollte, empfiehlt die Verwaltung des Sachverhaltes sich noch
einmal anzunehmen und eine Beräumung der öffentlichen Fläche zu veranlassen.
Hinweis: Die o. a. finanziellen Mittel reichen zum heutigen
Zeitpunkt bei weitem für eine Beräumung nicht mehr aus.
ERNEUTE
STELLUNGNAHME DES BAUAUSSCHUSSES VOM 14.06.2007:
Die Bauausschussmitglieder stimmen einer Beräumung des
Unrates in Harmstorf zu.
Die Kosten sind durch die Verwaltung zu ermitteln.