Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, für den Bereich

Gemeindestraße Klein Bartelsdorf

eine Baulandumlegung nach §§ 45 ff Baugesetzbuch anzuordnen.

 

  1. Der Bereich umfasst folgende Flurstücke:

Gemarkung Klein Bartelstorf, Flur 1, Flurstücke

48, 47/2, 46/1, 46/2, 45/3, 45/4, 45/1, 40/5, 40/4, 40/3, 38/7,

39/5, 39/4, 39/6, 38/6, 47/3 und teilweise 38/5.

 

  1. Die Abgrenzung des Umlegungsgebietes ist auf der anliegenden Liegenschaftskarte ersichtlich.

 

  1. Die Gemeinde Bentwisch überträgt ihre Befugnis zur Durchführung von Umlegungen nach § 46 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)  und § 80 Abs. 5, S. 2 BauGB auf den Landkreis Bad Doberan, Kataster- und Vermessungsamt.

 

  1. Die Gemeindevertretung Bentwisch ermächtigt den Bürgermeister, die Einzelheiten der Übertragung mit dem Landkreis Bad Doberan zu regeln.

 

Begründung:

Die Durchführung einer Umlegung für den o.g. Bereich ist erforderlich, weil der Verlauf der Gemeindestraße über private Grundstücke geht und somit gibt es baurechtswidrige Zustände, die durch die Umlegung bereinigt werden können.