Sitzung: 05.07.2007 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
für den Bereich
Gemeindestraße Klein Bartelsdorf
eine Baulandumlegung nach §§ 45 ff Baugesetzbuch anzuordnen.
- Der Bereich umfasst folgende Flurstücke:
Gemarkung Klein Bartelstorf, Flur 1, Flurstücke
48, 47/2, 46/1, 46/2, 45/3, 45/4, 45/1, 40/5, 40/4, 40/3, 38/7,
39/5, 39/4, 39/6, 38/6, 47/3 und teilweise 38/5.
- Die Abgrenzung des Umlegungsgebietes ist auf
der anliegenden Liegenschaftskarte ersichtlich.
- Die Gemeinde Bentwisch überträgt ihre
Befugnis zur Durchführung von Umlegungen nach § 46 Abs. 4 Baugesetzbuch
(BauGB) und § 80 Abs. 5, S. 2 BauGB
auf den Landkreis Bad Doberan, Kataster- und Vermessungsamt.
- Die Gemeindevertretung Bentwisch ermächtigt
den Bürgermeister, die Einzelheiten der Übertragung mit dem Landkreis Bad
Doberan zu regeln.
Begründung:
Die Durchführung einer
Umlegung für den o.g. Bereich ist erforderlich, weil der Verlauf der
Gemeindestraße über private Grundstücke geht und somit gibt es baurechtswidrige
Zustände, die durch die Umlegung bereinigt werden können.