Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen stimmt der Verwendung des Flurstückes 35 der Flur 1, Gemarkung Blankenhagen als landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzfläche für das Bauvorhaben Bau eines Radweges entlang der B 105 zwischen Bentwisch und Altheide durch das Straßenbauamt Güstrow zu und erteilt dem Straßenbauamt Güstrow unter Vorbehalt aller Entschädigungsansprüche unwiderruflich die Erlaubnis, dieses Flurstück in Besitz zu nehmen und im Rahmen der Straßenbaumaßnahme zu verwenden.

 

Die Gemeinde Blankenhagen verpflichtet sich, dem Straßenbauamt Güstrow das Eigentum an dem Flurstück 35 zu übertragen. Die Eigentumsübertragung wird gesondert in einer Landverzichtserklärung im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens Blankenhagen-Mandelshagen geregelt.

 

Der Bürgermeister ist berechtigt, einen entsprechenden Bauerlaubnisvertrag zu unterzeichnen.