Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen stimmt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB, dem Antrag auf 10. Verlängerung der genehmigten Voranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Flurstück 130 der Flur 1 Gemarkung Blankenhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht zu.

Die Gemeinde Blankenhagen weist jedoch darauf hin, dass nach Aussagen des Antragstellers, sein Grundstück u.a. durch das Oberflächenwasser der angrenzenden Kreisstraße, wenn die Regeneinläufe nicht regelmäßig gereinigt werden und vom direkt angrenzenden Teich überflutet werden kann. Es wird deshalb um Überprüfung des Sachverhaltes seitens der Genehmigungsbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gebeten.