Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Innenbereichssatzung westlich der Straße „Am Feldrain“:

 

1.

Die zum Entwurf der Innenbereichssatzung westlich des Weges „Am Feldrain“ eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

nicht geantwortet haben:

 

 

lfd .Nr.

Behörde / sonstiger TöB

 

3

Wirtschaftsministerium Sachgebiet Luftverkehr

 

 

keine Anregungen oder Bedenken von:

 

 

lfd. Nr.

Behörde / sonstiger TöB

 

2

Wehrbereichsverwaltung Nord

 

4

Bergamt Stralsund

 

6

Straßenbauamt Güstrow

 

11

LK Bad Doberan, Bauamt, Baudenkmalschutz

 

11

LK Bad Doberan, Gesundheitsamt

 

15

Vattenfall Europe Transmission GmbH

 

17

Verbundnetz Gas AG

 

19

WBV „Untere Warnow-Küste“

 

Anregungen oder Bedenken von: (siehe Anlage)

 

 

lfd. Nr.

Behörde / sonstiger TöB

 

1

Landesamt für innere Verwaltung M-V

 

5

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

 

7

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie

 

8

Staatliches Amt für Umwelt und Natur Rostock

 

9

Amt für Landwirtschaft Bützow

 

10

Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz

 

11

LK Bad Doberan, Planungsamt

 

11

LK Bad Doberan, Untere Bauaufsicht

 

11

LK Bad Doberan, Untere Bauaufsicht, Brandschutz

 

11

LK Bad Doberan, Bauamt, Bodendenkmalschutz

 

11

LK Bad Doberan, Umweltamt, Immissions- und Bodenschutz

 

11

LK Bad Doberan, Umweltamt, Abfallwirtschaft

 

11

LK Bad Doberan, Umweltamt, untere Wasserbehörde

 

11

LK Bad Doberan, Umweltamt, untere Naturschutzbehörde

 

12

Eurawasser Nord GmbH

 

13

Deutsche Telekom AG, T-Com

 

14

E.ON edis AG

 

16

E.ON Hanse AG

 

18

Warnow Wasser- und Abwasserverband

 

2.

Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. Die Anlage, bestehend aus 29 Seiten, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

4.

Aufgrund des § 34 Abs. 4 und 5 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. 09. 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), beschließt die Gemeindevertretung die Innenbereichssatzung westlich des Weges „Am Feldrain“.

 

5.

Die Begründung zur Innenbereichssatzung wird gebilligt.

 

6.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, den Beschluss über die Innenbereichssatzung ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.