Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen bevollmächtigt den Bürgermeister den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Herrn Heiko Detloff und der Gemeinde Blankenhagen sowie dem Landkreis Bad Doberan, Untere Naturschutzbehörde hinsichtlich der Verpflichtung zum Ausgleich und Ersatz der Eingriffe in Natur und Landschaft, die durch die Umsetzung der Innenbereichssatzung westlich der Straße „Am Feldrain“ entstehen, zu unterzeichnen.

Der Vorhabenträger zahlt an die Gemeinde Blankenhagen 4.760,00 €. Diese werden zur teilweisen Finanzierung der Eigenmittel der Maßnahme M 32-19 Teilfläche 1 und 2 oder Teilfläche 2 nach Zustimmung durch das Amt für Landwirtschaft Bützow aus dem Bodenordnungsverfahren Blankenhagen – Mandelshagen verwand.

Mit dem bevorteilten Landwirt ist ebenfalls ein öffentlich-rechtlicher Vertrag darüber abzuschließen, dass dieser bei Realisierung der Gesamtmaßnahme (Teilfläche 1 + 2) die Restfinanzierung des Eigenanteils der Gemeinde übernimmt. Sollte mit dem Landwirt keine Einigung erzielt werden, so ist in Abstimmung mit dem Amt für Landwirtschaft Bützow, nur die Teilfläche 2 (Bepflanzung Waldsaum) umzusetzen.

 

Sollte die o.g. Maßnahme aus sachlichen Gründen nicht innerhalb von 3 Jahren durchgeführt werden können (Nichtfinanzierbarkeit des Gemeindeanteils, Fortfall oder Beschränkung der Fördermittel), veräußert die Gemeinde an Herrn Dethloff eine Fläche von 973 m², auf welcher durch die Gemeinde Ersatzpflanzungen durchgeführt werden.

Die Finanzierung erfolgt mit dem o.a. Betrag.