Sitzung: 13.06.2007 Amtsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: -, Befangen: -
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes
Rostocker Heide beschließt nach Überprüfung der Allgem. Verwaltungsvorschrift über
die Benutzung privater Fahrzeuge zu Dienstreisen vom 29.11.2001 den Beschluss
vom 13.12.2006 über die Anerkennung der Kraftfahrzeuge der Mitarbeiter nicht
zurückzunehmen.
Der Amtsausschuss ergänzt den
Beschluss vom 13.12.2006 dahingehend, dass die sonstigen Vorschriften nach der
VVK vom 29.11.2001, Amtsblatt M/V Nr. 55 erforderlichen Voraussetzungen für die
Anerkennung erfüllt sind (Ziffern 2.1.3 – 2.1.6) und die Mitarbeiter sich aus
dienstlichem Interesse ein Fahrzeug anschaffen müssen.