Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: -, Befangen: -

Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide beschließt nach Überprüfung der Allgem. Verwaltungsvorschrift über die Benutzung privater Fahrzeuge zu Dienstreisen vom 29.11.2001 den Beschluss vom 13.12.2006 über die Anerkennung der Kraftfahrzeuge der Mitarbeiter nicht zurückzunehmen.

 

Der Amtsausschuss ergänzt den Beschluss vom 13.12.2006 dahingehend, dass die sonstigen Vorschriften nach der VVK vom 29.11.2001, Amtsblatt M/V Nr. 55 erforderlichen Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt sind (Ziffern 2.1.3 – 2.1.6) und die Mitarbeiter sich aus dienstlichem Interesse ein Fahrzeug anschaffen müssen.