Sitzung: 11.06.2007 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Rövershagen stimmt im
Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde,
der Voranfrage zum Neubau eines Wochenendhauses, ca. 40 m², eingeschossig mit
Spitzdach verbunden mit dem Abbruch des alten Wochenendhauses/Garage auf dem
Flurstück 58/16 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen aus bauplanungsrechtlicher
Sicht nach § 34 BauGB unter folgenden Voraussetzungen zu:
Das Gebäude wird keiner Dauerwohnnutzung zugeführt.
Die Erschließung ist durch die Eintragung einer
Grunddienstbarkeit im Grundbuch in Form eines Geh-, Fahr und Leitungsrechtes
über den Privatweg, Flurstück 58/3 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen zugunsten
des Antragstellergrundstückes dinglich zu sichern.