Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, der Voranfrage zum Neubau eines Wochenendhauses, ca. 40 m², eingeschossig mit Spitzdach verbunden mit dem Abbruch des alten Wochenendhauses/Garage auf dem Flurstück 58/16 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB unter folgenden Voraussetzungen zu:

Das Gebäude wird keiner Dauerwohnnutzung zugeführt.

Die Erschließung ist durch die Eintragung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch in Form eines Geh-, Fahr und Leitungsrechtes über den Privatweg, Flurstück 58/3 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen zugunsten des Antragstellergrundstückes dinglich zu sichern.